
© dpa/Sven Hoppe
Zur besseren Identifizierung von Terroristen: Faeser will offenbar Gesichtserkennungs-Software für Fahndungen erlauben
Die Programme sollen Abgleiche mit Fotos von Verdächtigen im Internet ermöglichen. Eine Live-Erkennung etwa in Bahnhofsvideos soll es aber nicht geben, heißt es in einem Bericht über den Gesetzentwurf.
Stand:
Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei sollen einem Medienbericht zufolge bei der Suche nach Verdächtigen Programme zur Gesichtserkennung einsetzen dürfen. Das gehe aus einem Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hervor, berichtet der „Spiegel“.
Mit den Programmen soll ein Abgleich mit Fotos Verdächtiger in den sozialen Netzen und anderswo im Internet möglich gemacht werden. Dadurch sollen die Behörden in die Lage versetzt werden, den Aufenthaltsort von Verdächtigen zu ermitteln.
Außerdem sollen sie Möglichkeiten erhalten, unbekannte Straftäter zu identifizieren. Das Innenministerium war für Reuters zunächst nicht zu erreichen.
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Biometrie-Paragraf soll Suche nach Terroristen vereinfachen
Die Behörden erhofften sich durch die neuen Befugnisse etwa eine bessere Identifizierung von Terroristen des „Islamischen Staats“, die in Hinrichtungs- und Foltervideos zu sehen sind und sich womöglich unerkannt in Europa verstecken, schreibt das Blatt weiter.
Künftig könnten die Fahnder Screenshots aus solchen Videos per Software mit den sozialen Netzwerken abgleichen und so Hinweise erhalten. Bundesinnenministerin Faeser wolle dafür mehrere Polizeigesetze ändern.
In die Strafprozessordnung soll zudem ein neuer Paragraf aufgenommen werden, der einen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet erlaubt. Eine Live-Gesichtserkennung anhand von Bildern aus Überwachungskameras etwa an Bahnhöfen soll es nicht geben.
Umstrittenes KI-Gesetz der EU in Kraft getreten
Erst am Sonntag hatten die Grünen im Bundestag bestehende EU-Bestimmungen zum Einsatz von KI-Gesichtserkennung als unzureichend kritisiert. In einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Rundschau“ forderten Innenpolitiker Marcel Emmerich und der Digitalexperte Tobias Bacherle ein Verbot von KI-Anwendungen zur Gesichtserkennung durch die Sicherheitsbehörden.
Demnach führt KI-Gesichtserkennung zu einem „massiven Eingriff“ in die Privatsphäre von Millionen Menschen – und dies gehe „nicht einmal mit einer Verbesserung unserer Sicherheit einher“.
Das EU-Gesetz für Künstliche Intelligenz war Anfang August in Kraft getreten und sieht strikte Regeln für KI-Gesichtserkennung vor, sie greifen voraussichtlich aber erst in zwei Jahren. Den Grünen-Politikern gehen die EU-Bestimmungen zudem nicht weit genug.
Die geplante Gesetzesänderung der Bundesregierung gilt als Reaktion auf die Festnahme der Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette. Ein Journalist war bereits Monate zuvor per Gesichtserkennungssoftware auf Fotos von ihr im Netz gestoßen, den Behörden war dieses Vorgehen verwehrt. (Reuters)
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