
© dpa/Jan Woitas
„Ein guter Tag für alle Mieter“: Ampel will gemeinnützigen Wohnungsbau fördern
Wer günstig vermietet, soll Steuererleichterungen bekommen. Darauf haben sich Bauministerin Geywitz und Finanzminister Lindner geeinigt. Den Grünen fordern mehr, doch Lindner winkt ab.
Stand:
Wer dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellt, soll steuerlich begünstigt und gefördert werden. Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, dafür das Instrument der Wohngemeinnützigkeit einzuführen.
„Die Wohngemeinnützigkeit ist wieder da! Ich freue mich sehr darüber, dass es gelungen ist, dieses so wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen“, sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) der „Stuttgarter Zeitung“ und den „Stuttgarter Nachrichten“.
Soziale Unternehmen, Vereine und gemeinnützige Stiftungen könnten damit künftig vergünstigten Wohnraum bereitstellen und dabei von umfassenden Steuererleichterungen profitieren. Das Instrument ist Teil des Jahressteuergesetzes, das am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.
Um in den Genuss dieser Steuererleichterungen zu kommen, muss die angebotene Miete dauerhaft unter der marktüblichen Miete liegen. Die Einkommensgrenzen seien so festgelegt, dass rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland von der neuen Wohngemeinnützigkeit profitieren können, sagte Geywitz.
Grüne fordern zusätzlich Investitionszulagen
„Mit der Wohngemeinnützigkeit schaffen wir neben dem sozialen Wohnungsbau eine weitere starke Säule für mehr bezahlbaren Wohnraum in unserem Land. Das ist ein guter Tag für alle Mieterinnen und Mieter“, sagte die Ministerin.
Geywitz zeigte sich erfreut, dass nach monatelangen Verhandlungen nun eine Einigung mit dem Finanzministerium unter Christian Lindner (FDP) gelang. Den Grünen geht die Regelung aber nicht weit genug. Sie beriefen sich darauf, dass im Koalitionsvertrag auch Investitionszulagen vereinbart seien.
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„Die nun im Kabinett beschlossene Regelung wirkt eher wie ein Tropfen auf den heißen Stein“, sagte die Wohnungsbau-Expertin der Grünen, Christina-Johanne Schröder, zu Reuters. „Für mehr bezahlbaren Wohnraum und eine ausreichende Versorgung von sozialem Wohnraum braucht es die im Koalitionsvertrag vereinbarten Impulse.“ Dazu gehörten auch Investitionszuschüsse.
Lindner: „Mehr ist finanziell nicht darstellbar“
Lindner lehnte indes eine über Steuererleichterungen hinausgehende Regelung ab. „Investitionszuschüsse waren in dem Sinne nicht Gegenstand des Koalitionsvertrages“, sagte der FDP-Chef vor Journalisten in Berlin. Es würden nun die Kriterien der Gemeinnützigkeit angewandt. „Mehr ist darüber hinaus nicht geeint und auch finanziell nicht darstellbar“, sagte Lindner.
Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP von Ende 2021 heißt es: „Wir werden zeitnah eine neue Wohngemeinnützigkeit mit steuerlicher Förderung und Investitionszulagen auf den Weg bringen und so eine neue Dynamik in den Bau und die dauerhafte Sozialbindung bezahlbaren Wohnraums erzeugen.“
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Im Bauministerium herrschte dagegen Erleichterung, dass mit der Änderung der Abgabenordnung angesichts der Vorbehalte im Finanzministerium „ein sehr weitgehender Schritt“ gelungen sei, die im Jahr 1990 abgeschaffte Gemeinnützigkeit im Wohnungsbau wieder einzuführen. „Ich freue mich sehr darüber, dass es gelungen ist, dieses so wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen“, erklärte Geywitz.
Mehr als 100.000 Mieter könnten zunächst profitieren
Im Unterschied zum sozialen Wohnungsbau müssen bei der Gemeinnützigkeit die Wohnungen dauerhaft unter dem Marktpreis angeboten werden. Im Sozial-Wohnungsbau laufen Mietbindungen oft nach 20 Jahren aus.
Von der Regelung können nach Angaben des Bauministeriums zunächst etwa 100 Körperschaften wie Stiftungen, Vereine oder Unternehmen und rund 105.000 Mietende profitieren. Im Ministerium hieß es, es gebe zunehmend Unternehmen, die sich eine Finanzierung von Werkswohnungen unter dem Dach der Gemeinnützigkeit vorstellen könnten.
Für Mietende werden Einkommensgrenzen festgelegt in Höhe des Fünffachen (Alleinstehende) oder Sechsfachen (Alleinerziehende) des Regelsatzes im Bürgergeld (derzeit 563 Euro im Monat). Damit seien etwa 60 Prozent aller Haushalte in Deutschland betroffen.
Die Änderung der Abgabenordnung ist Teil des Entwurfs des Jahressteuergesetzes 2024, das noch vom Bundestag beschlossen werden muss. Der Einigung in der Regierung ging ein langes Ringen voraus. Bereits vor einem Jahr hatte Geywitz den Ampel-Fraktionen ein Konzept übersandt, wie die Gemeinnützigkeit umgesetzt werden könnte. Allerdings fehlte die Finanzierung. In welchem Volumen sich die Steuereinnahmen durch die neue Gemeinnützigkeit verringern könnten, ließ Lindner offen. (dpa, Reuters)
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