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Die früheren Ampelparteien haben sich auf ein neues Gesetz zur Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung geeinigt. Es soll noch vor der Neuwahl des Bundestags am 23. Februar beschlossen werden.

© dpa/Philipp Schulze

Einigung der früheren Ampelparteien: Neues Gesetz soll Honorargrenzen für Hausärzte abschaffen

Durch die Reform sollen Hausarzttermine zukünftig schneller und einfacher möglich sein und in Anspruch genommene Leistungen ohne Kürzungen vergütet werden. Die Reaktionen fallen gemischt aus.

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Die früheren Ampel-Parteien haben sich auf ein Gesetz zur Abschaffung der Honorargrenzen für Hausärzte geeinigt. Damit werde ein zentraler Versorgungsbereich stabilisiert, erklärten die Grünen zu der Einigung mit SPD und FDP am Montag.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft, als Folge der Reform würden Hausarzttermine künftig „einfacher zu bekommen sein“ und „überflüssige Facharzttermine wegfallen“. Dies senke die Kosten im Gesundheitssystem.

„Zu viele Patienten haben Schwierigkeiten, einen Hausarzt zu finden, die Zahl der Hausärzte sinkt“, sagte Lauterbach den Partnerzeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (Dienstagsausgaben). Deshalb sei es das Ziel, den Hausarztberuf attraktiver zu machen.

Die Reform zur sogenannten Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung soll noch vor der Bundestagswahl mit den Stimmen der ehemaligen Ampel-Parteien beschlossen werden. Das Bundeskabinett hatte im Mai beschlossen, dass alle Hausarztleistungen einschließlich Hausbesuche künftig ohne Kürzungen vergütet werden sollen.

Hausärztinnen und Hausärzte bekämen durch die nun erzielte Einigung der früheren Ampel-Parteien „mehr Verlässlichkeit in der Vergütung“, erklärten die Grünen-Abgeordneten Maria Klein-Schmeink und Armin Grau. Zudem beseitige sie „Fehlanreize, die gerade am Ende eines Abrechnungsquartals zu einer schlechteren Versorgung führen konnten“.

Mit der Reform fielen die „bürokratischen Quartalspauschalen“ weg, die dazu geführt hätten, dass „viele Praxen überlaufen“ seien „mit Patienten, die nicht in die Praxis gemusst hätten“, sagte Lauterbach den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (Dienstagausgaben). In Zukunft hätten Ärzte nun Zeit für neue Patienten und schwere Fälle.

FDP-Bundestagsfraktionsvize Christine Aschenberg-Dugnus sagte AFP, mit der Entbudgetierung werde „eine langjährige FDP-Forderung“ durchgesetzt. Jede hausärztlich erbrachte Leistung werde künftig vollständig vergütet. „Davon werden die Patientinnen und Patienten am meisten profitieren, denn damit stärken wir die ambulante Versorgung und somit das Rückgrat unseres Gesundheitssystems.“

Beschluss löst kontroverse Reaktionen aus

Der Virchowbund der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte begrüßte die Einigung. „Dennoch ist jetzt der nächste logische Schritt zwingend, denn ein Großteil der Diagnosen im hausärztlichen Bereich wird unter Beteiligung und nach Überweisung zum Facharzt gestellt“, erklärte der Verbandsvorsitzende Dirk Heinrich. „Daher müssen auch die Fachärzte umgehend entbudgetiert werden.“

Ähnlich äußerte sich der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa). „Die hausärztliche Entbudgetierung ist richtig, nur bleibt dieser Gesetzesentwurf auf dem halben Weg stehen“, erklärte Verbandschef Dirk Heinrich. „Es nützt unseren Patientinnen und Patienten nichts, wenn sie nach Besuch des Hausarztes oder der Hausärztin in sehr vielen Fällen anschließend monatelang auf eine korrekte fachärztliche Diagnose warten müssen.“

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen monierte hingegen: „Gerade erst sind die Krankenkassenbeiträge auf ein Rekordhoch gestiegen, und nun kommt die eigentlich getrennte Ampelkoalition noch einmal zusammen, um eine Extra-Honorarerhöhung für die Hausärzteschaft zu beschließen.“ Nichts anderes sei die sogenannte Entbudgetierung.

Den Grünen zufolge einigten sich die drei ehemaligen Ampel-Parteien auch auf „deutliche Erleichterungen für die Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Behinderungen“. Hiervon profitierten vor allem Kinder und junge Erwachsene, hieß es.

Zudem gebe es eine Verbesserung für Frauen, die Opfer einer sexuellen Gewalttat geworden seien. Eine Verordnung von Notfallkontrazeptiva werde „künftig ohne Altersbegrenzung von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet“. (AFP, dpa)

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