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„Greift unsere Verfassung aggressiv an“: Göring-Eckardt fordert Antrag auf AfD-Verbot noch vor der Wahl
In der kommenden Woche debattiert der Bundestag erstmals über das AfD-Verbotsverfahren. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hält ein solches als aussichtsreich.
Stand:
Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) plädiert für eine Entscheidung über einen Verbotsantrag gegen die AfD noch vor der Bundestagswahl. Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hält die fraktionsübergreifende Initiative von Bundestagsabgeordneten für ein Verbot der Partei für aussichtsreich.
„Nur das Bundesverfassungsgericht kann entscheiden, ob die AfD verfassungswidrig ist. In der kommenden Sitzungswoche müssen wir als Bundestag Verantwortung für den Schutz unserer Demokratie übernehmen und den Weg nach Karlsruhe ebnen“, sagt Göring-Eckardt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Die AfD hetzt zunehmend offen gegen Menschen, die nicht in ihr Weltbild passen, und greift unseren Rechtsstaat sowie unsere Verfassung aggressiv an.“
Das DIMR wiederum teilte mit: „Das Instrument des Verbotsverfahrens einer Partei ist aus historischer Erfahrung für eine Situation wie die jetzige geschaffen worden.“
Bereits in einer Analyse vom Juni 2023 habe das Institut die Auffassung vertreten, dass die Partei aufgrund „ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung“ durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden könnte. „Die Partei hat sich seither weiter radikalisiert“, heißt es in der Mitteilung des DIMR.
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Ein Antrag von mehr als 100 Bundestagspolitikern verschiedener Fraktionen für ein AfD-Verbotsverfahren soll in der kommenden Woche erstmals im Plenum debattiert werden. Das teilten die Initiatoren des Gruppenantrags, Carmen Wegge (SPD), Marco Wanderwitz (CDU), Till Steffen (Grüne), Martina Renner (Linke) und Stefan Seidler (SSW) am Montag mit.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) äußerte sich in der Sendung „Frühstart“ von RTL/ntv zurückhaltend zu der anstehenden Debatte im Bundestag. „Im Moment, vor einer Bundestagswahl, ist es wichtig, zu sagen, was will diese Partei eigentlich“, sagte sie. Bislang sei die AfD lediglich ein rechtsextremer Verdachtsfall – es gebe noch keine Einstufung als gesichert rechtsextrem durch den Verfassungsschutz.
Mitinitiator verteidigt Initiative
Wanderwitz verteidigte die kurz vor der Neuwahl des Bundestags gestartete Initiative. „Wenn uns das Verbotsverfahren nicht auf Sicht gelingt, dann können wir im Grunde die weiße Fahne hissen“, sagte er im Deutschlandfunk. „Mir fällt nicht sonderlich viel mehr ein, was man tun kann.“
„Wir hatten natürlich ursprünglich einen anderen Zeitplan. Wir sind von einer regulären Bundestagswahl im September ausgegangen und entsprechend hätten wir noch das ganze Frühjahr Zeit gehabt, das Thema breit zu diskutieren“, sagte der frühere Ostbeauftragte der Bundesregierung.
Wenn uns das Verbotsverfahren nicht auf Sicht gelingt, dann können wir im Grunde die weiße Fahne hissen.
Marco Wanderwitz (CDU), einer der Initiatoren des Antrags
Es sei notwendig gewesen, den Zeitplan nach dem Scheitern der Ampel zu straffen. „Wir halten die AfD für eine wirkmächtige, gefährliche rechtsradikale Partei“, sagte Wanderwitz. Er sorge sich um die Zukunft des Landes und den Fortbestand der parlamentarischen Demokratie.
Wanderwitz kritisierte, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz vor der vorgezogenen Bundestagswahl kein aktuelles Gutachten mit einer Einschätzung zu der Partei mehr vorlegen werde. „Wir halten die Rechtsauffassung, dass man so kurz vor einer Wahl nichts sagen darf, dezidiert für falsch“, betonte er.
Weiterer Antrag eingebracht
Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Mit ihrer Vorlage will die parteiübergreifende Gruppe einen entsprechenden Bundestagsbeschluss erreichen. Ob der Antrag eine Mehrheit finden wird, ist offen.
Die Richter in Karlsruhe würden dann prüfen, ob die AfD nach Artikel 21 Grundgesetz verfassungswidrig ist. Ihr müsste in einem solchen Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht.
Abgeordnete um die Grünen-Politikerin Renate Künast haben im Bundestag einen anderen Antrag eingebracht. Dieser sieht zunächst eine Beauftragung von Gutachtern durch die Präsidentin des Bundestags vor. Diese sollten nach den Vorstellungen der Antragsteller erst die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsantrags prüfen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall. (Reuters/dpa)
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