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Justizminister will Gesetz ändern: Buschmann hält Kürzung des Bürgergeldes rechtlich für möglich
Die FDP hält den Regelsatz der Sozialleistung für zu hoch. Für das SPD-geführte Arbeitsministerium ist eine Kürzung aus juristischen Gründen nicht machbar. Buschmann sieht das anders.
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Eines der aktuellen Streitthemen der Ampelkoalition ist das viel diskutierte Bürgergeld. FDP-Fraktionschef Christian Dürr war mit der Forderung vorgeprescht, den Regelsatz zu kürzen. Sein Parteikollege Marco Buschmann macht nun deutlich, dass er einen solchen Schritt für möglich hält.
Das Arbeitsministerium habe recht, dass die geltende Rechtslage Absenkungen verbiete, sagte der Bundesjustizminister der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Verfassungsrechtlich zulässig wäre es aber, das entsprechende Gesetz zu ändern“, fügte Buschmann hinzu.
Das empfinden viele als ungerecht in einer Zeit, in der das öffentliche Geld knapp ist und sich auch viele Menschen finanziell einschränken müssen, die regulär arbeiten gehen.
Marco Buschmann, Bundesjustizminister (FDP)
Deutschland könne stolz sein auf seinen Sozialstaat. Zugleich müsse aber die Solidarität mit jenen Menschen gestärkt werden, „die in unserem Land arbeiten, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen und so unseren Sozialstaat finanzieren“. „Die Solidarität auch mit diesen Menschen müssen wir stärken“, so Buschmann.
Anfang 2024 war das Bürgergeld um insgesamt zwölf Prozent erhöht worden. Ende Juni gab es nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) rund 5,6 Millionen leistungsberechtigte Erwachsene und Kinder, davon gelten 3,9 Millionen als erwerbsfähig. Unter den Beziehern sind auch viele sogenannte Aufstocker, also Menschen, die arbeiten. Geflüchteten aus der Ukraine steht das Bürgergeld sofort zu, anders als anderen Schutzsuchenden.
Dürr hatte gesagt, der Regelsatz falle aktuell 14 bis 20 Euro im Monat zu hoch aus. Er sprach sich für eine „eine Anpassung nach unten“ aus. Das Bundesarbeits- und Sozialministerium hatte den Vorstoß aus juristischen Gründen zurückgewiesen. Die Politik habe keinen Kürzungsspielraum, weil es für Bürgergeld-Empfänger eine „gesetzliche Besitzschutzregelung“ gebe, erklärte das Haus von Minister Hubertus Heil (SPD).
Buschmann sagte nun: „Das Bundesverfassungsgericht hat klar gesagt: Der Regelsatz muss hoch genug sein, damit ein menschenwürdiges Existenzminimum für jeden Menschen in Deutschland gewährleistet ist.“ Daran gebe es nichts zu rütteln.
Allerdings stelle sich die Frage, nach welcher Methode der entsprechende Geldbetrag ermittelt werde. Die jüngste Erhöhung sei wegen der rasch steigenden Inflation beschlossen worden. Da diese nun schneller gesunken sei als erwartet, solle auch die jüngste Erhöhung gesenkt werden. Experten hätten berechnet, dass der derzeitige Bürgergeldsatz im Vergleich zur Inflationsentwicklung zu hoch sei.
„Das empfinden viele als ungerecht in einer Zeit, in der das öffentliche Geld knapp ist und sich auch viele Menschen finanziell einschränken müssen, die regulär arbeiten gehen“, erläuterte der Justizminister.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt auf seiner Webseite, die Lebensumstände der Bürgergeld-Empfänger seien vielfältig. Viele pflegten Angehörige, besuchten Sprachkurse, holten eine Ausbildung nach, seien alleinerziehend oder chronisch erkrankt.
„Weniger als die Hälfte der erwerbsfähigen Bürgergeldbeziehenden sind überhaupt arbeitslos, und hiervon wiederum verweigern nur einige wenige nachhaltig die Aufnahme einer Arbeit.“
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