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Newsblog zum Urteil in Karlsruhe: Verfassungsgericht lehnt NPD-Verbot ab - Partei "zu bedeutungslos"
Die NPD jubelt "Sieg", Politiker anderer Parteien sind enttäuscht. Doch sie beschwören die "wehrhafte Demokratie". Die Entscheidung aus Karlsruhe zum Nachlesen im Newsblog.
- Laura Hofmann
- Frank Jansen
- Jost Müller-Neuhof
- Matthias Meisner
- Christian Böhme
- Kai Portmann
Stand:
- Die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben ihr Urteil gesprochen: Der Antrag auf ein Verbot der NPD ist gescheitert.
- Die Richter halten die Partei für zu bedeutungslos.
- Lesen Sie hier unseren Newsblog zum Urteil und den Reaktionen.
Das war unser Newsblog ...
... zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Zu den Reaktionen und zur Einschätzung finden Sie weitere Texte auf unserer Online-Seite.
Vielen Dank für Ihr Interesse!Schlappe für die Politik, Sieg für die Demokratie
Das Urteil der Verfassungsrichter gegen ein NPD-Verbot ist ein Urteil für die Zukunft, nicht für die Geschichte, kommentiert unser Korrespondent Jost Müller-Neuhof. So ist es mit Niederlagen – es dauert, bis man sie als Sieg erkennt.
Den Antragstellern ist nichts anzulasten, im Gegenteil. Sollte die NPD wieder politische Erfolge erzielen, ohne ihre Linie zu ändern, wird sie ohne Federlesen aufgelöst werden können. Alle Vorarbeiten sind geleistet.
Lesen Sie hier den gesamten Kommentar.

"NPD kann verfassungsfeindliche Ziele nicht durchsetzen"
Deutschlands oberste Richter bescheinigen der NPD ein rassistisches Weltbild. Doch der Antrag auf ein NPD-Verbot scheitert an deren Bedeutungslosigkeit. Die Parteichefs machen aus ihrer Freude keinen Hehl. Lesen Sie hier den Bericht unseres Korrespondenten Frank Jansen aus Karlsruhe.
Kauder: Entzug staatlicher Mittel für NPD prüfen
Unionsfraktionschef Volker Kauder hat sich grundsätzlich offen für den Vorschlag des Bundesverfassungsgerichts gezeigt, der NPD per Verfassungsänderung Staatsgelder zu entziehen. Zugleich warnte der CDU-Politiker vor einer Sitzung der Unionsfraktion in Berlin aber vor Schnellschüssen: "Da muss zunächst einmal geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist." Er habe sich mit dem Vorschlag noch nicht im Detail befasst.
"Da kann man nicht nach dem Motto arbeiten, der NPD geben wir einfach keine Mittel mehr. Sonst scheitern wir wieder vor dem Bundesverfassungsgericht“, sagte Kauder.
SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann kündigte die Einsetzung einer Arbeitsgruppe an, die die Anregung des Gerichts prüfen soll.
Bei einem möglichen Änderungsvorstoß müssten Richtlinien und gleiche Grundsätze angewandt werden, sagte Kauder. "Das wird eine Entscheidung sein, die nicht mehr in dieser Legislaturperiode möglich sein wird."
Die Unionsfraktion habe immer erhebliche Bedenken bei dem Verbotsantrag der Länder gehabt, deshalb habe man sich wie der gesamte Bundestag der Klage nicht angeschlossen, erinnerte der Fraktionschef. Die Union werde sich weiterhin mit der NPD und ihren Aktivitäten auseinandersetzen. Wenn wie in den vergangenen Jahren Gewalt von NPD-Anhängern eingesetzt werde, müsse dies von den Sicherheitsbehörden konsequent beantwortet werden, sagte Kauder. (dpa)
Was Renate Künast gehört haben will
Die Grünen-Politikerin Renate Künast twittert, dass sie aus dem Beratungszimmer der NPD in Karlsruhe die Nationalhymne gehört habe. Dabei habe sie die Zeilen "... deutsche Frauen, deutsche Treue ..." vernommen.
Die stammen aus der zweiten Strophe aus dem "Lied der Deutschen". Nationalhymne ist aber allein die dritte Strophe mit der Eingangszeile "Einigkeit und Recht und Freiheit".Schwesig will öffentliche Finanzierung der NPD prüfen lassen
„Das Urteil ist ein Auftrag an Politik und Zivilgesellschaft“, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD). Rechtsextremismus müsse mit allen Mitteln des Rechtsstaates bekämpft werden. Die NPD sei eine verfassungsfeindliche Partei. Es müsse geprüft werden, wie die öffentliche Finanzierung der NPD gestoppt werden könne. „Wir können niemandem erklären, dass eine verfassungsfeindliche Partei aus Steuermitteln finanziert wird“, sagte Schwesig. Sie hätte sich gewünscht, dass die NPD vom Bundesverfassungsgericht verboten wird. (epd)
Linken-Fraktionschef Bartsch: Nicht Nachlassen gegen Rechts
De Maizière sieht erfolgreichen Kampf gegen NPD
Aus Sicht von Bundesinnenminister Thomas de Maizière ist das Verbot der NPD nicht daran gescheitert, dass sie keine verfassungsfeind-lichen Ziele verfolgt, sondern daran, dass sie zu schwach und unwichtig ist, "Das ist ein starkes Zeichen dafür, dass wir in den letzten Jahrzehnten die Auseinandersetzung mit der NPD erfolgreich geführt haben", erklärte de Maizière. "Das sollte und muss uns ermutigen, denn angesichts eines ansteigenden rechtsextremistischen Perso-nenpotenzials ist die Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Demokratiefeindlichkeit und Rassismus dringlich." Dies sei eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Hierzu zähle auch die Beobachtung der NPD durch die Verfassungsschutzbehörden, er weiter für geboten halte, sagte der Minister. "Und ich werde wie in der Vergangenheit auch in Zukunft rechtsextremistische Vereine verbieten."
Bayerns Innenminister will NPD Geldhahn zudrehen
Nach dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren fordert Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) den schnellen Ausschluss der Partei aus dem Parteienfinanzierungssystem. "Deshalb muss im Bundestag jetzt schnell eine Prüfung stattfinden, wie gegebenenfalls auch mit einer Änderung des Grundgesetzes und des Parteienfinanzierungsgesetzes die Möglichkeiten dazu geschaffen werden können", sagte er im Anschluss an die Verkündung des Urteils in Karlsruhe der Deutschen Presse-Agentur. Es könne nicht sein, dass eine ganz eindeutig verfassungsfeindliche Partei, weiterhin Steuergelder kassieren dürfe. (dpa)
So hat die NPD die Entscheidung kommentiert
Politiker kommentieren falsche Eilmeldungen
Zentralrat der Juden: Wichtige Chance vertan
Mit der Ablehnung eines NPD-Verbots durch das Bundesverfassungsgericht ist aus Sicht des Zentralrats der Juden "eine wichtige Chance vertan worden, wirksam gegen diese menschenverachtende Partei vorzugehen und die Demokratie zu stärken". Die NPD könne derzeit mit Hilfe von Hunderttausenden Euro aus Steuergeldern ihre braune Ideologie verbreiten und in der rechten Szene wichtige logistische Unterstützung leisten, erklärte der Zentralrat.
Dennoch sei das Urteil für die NPD kein Erfolg. "Stattdessen wurde ihr wahres Gesicht entlarvt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Wesensverwandtschaft der NPD mit dem Nationalsozialismus sowie deren antisemitische Grundhaltung eindeutig bestätigt."Der Präsident des Zentralrats der Juden,Josef Schuster, sagte: "Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat sich seit Jahren für ein Verbot der NPD eingesetzt. Daher enttäuscht uns das Urteil des Gerichts." Juden würden ganz klar zum Feindbild der NPD gehören. "Für die jüdische Gemeinschaft und andere Minderheiten sowie all jene, die nicht in das Weltbild dieser Partei passen, wäre ein Verbot sehr wichtig und ermutigend gewesen."
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