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Merz’ Fünf-Punkte-Plan und mehr: Das will die CDU beim Thema Migration durchsetzen – der Überblick
Die Union will diese Woche zwei Anträge und einen Gesetzesentwurf in den Bundestag einbringen. Es geht um eine Begrenzung der Migration. Fakten und Kritik in der Übersicht.
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Nach dem Messerangriff in Aschaffenburg mit zwei Toten drängt die Union unter Kanzlerkandidat Friedrich Merz auf eine Begrenzung der Migration. Erste Schritte sollen bereits diese Woche im Bundestag und damit noch vor der Wahl am 23. Februar unternommen werden. Die Lage ist unübersichtlich geworden.
Denn das Maßnahmenpaket von CDU/CSU besteht einerseits aus zwei Anträgen, die eine Aufforderung an die Bundesregierung von Olaf Scholz (SPD) sind und damit nicht bindend. Dazu kommt ein Gesetzesentwurf, das sogenannte „Zustrombegrenzungsgesetz“. Die Übersicht.
Antrag 1: „Fünf Punkte für sichere Grenzen und das Ende der illegalen Migration“
- Einführung dauerhafter Grenzkontrollen zu allen deutschen Nachbarländern.
- Erlass eines Einreiseverbots für alle Menschen ohne gültige Einreisedokumente – auch wenn sie ein Schutzgesuch äußern.
- Ausreisepflichtige sollen inhaftiert werden und Abschiebungen müssten täglich erfolgen. Regelmäßige Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien sind vorgesehen.
- Der Bund muss die Länder beim Vollzug der Ausreisepflicht mehr unterstützen, etwa bei der Beschaffung von Reisepapieren. Es sollen Bundesausreisezentren geschaffen werden. Die Bundespolizei soll auch selbst Haftbefehle für Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam beantragen können.
- Ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder sollen in einem unbefristeten Ausreisearrest bleiben, bis sie freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren oder die Abschiebung vollzogen werden kann.
Antrag 2: „Für einen Politikwechsel bei der Inneren Sicherheit“
- Insgesamt enthält dieser Antrag 27 Punkte.
- Manche Punkte betreffen aber nicht nur die Migration.
- Beispielsweise werden Mindestspeicherfristen für IP-Adressen und die Stärkung der Nachrichtendienste gefordert.
- Andere Punkte betreffen die Migration direkt, zum Beispiel:
- Die EU-Grenzschutzagentur Frontex soll gestärkt werden.
- Alle Schutzsuchenden, die aus der EU oder der Schweiz einreisen wollen, sollen zurückgewiesen werden.
- Sozialleistungen für Ausreisepflichtige sollen auf das Niveau „Bett, Brot und Seife“ fallen.
- Doppelstaatlern, die schwere Straftaten begehen, soll die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt werden.
Das „Zustrombegrenzungsgesetz“
- Eine „Begrenzung“ der Zuwanderung soll wieder das Ziel im Aufenthaltsrecht werden.
- Der Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz soll nicht mehr möglich sein.
- Zusätzlich zur Landespolizei soll nun auch die Bundespolizei den Aufenthalt ausreisepflichtiger Personen, die sie etwa an Bahnhöfen aufgreift, beenden können. Zu den Maßnahmen gehören auch die „Beantragung von Haft und Gewahrsam zur Sicherung der Abschiebung“.
Der Bundesrat müsste dem Gesetz zustimmen. Das wäre frühestens am 21. März möglich, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion Thorsten Frei.
Kritik an den Vorhaben
An den Forderungen entzündete sich viel Kritik. Inhaltlich wird Merz und der Union vorgeworfen, dass die geplante Rückweisung von Migranten an der Grenze gegen die Verfassung und gegen Europarecht verstoße. Faktisch würde das Einreiseverbot die meisten Flüchtlinge betreffen, da diese Migranten in der Regel ohne gültige Dokumente kommen. Sie erhalten zum Beispiel größtenteils keine Visa.
Kritisiert wird außerdem, dass CDU und CSU die Vorhaben notfalls auch mit den Stimmen der in Teilen rechtsextremen AfD beschließen wollen. SPD und Grüne lehnen die Vorschläge bislang ab. Stimmen sie mit Nein, wäre die Union auf FDP, AfD sowie einzelne Abgeordnete des BSW oder einiger fraktionsloser Parlamentarier angewiesen. (Tsp/AFP/dpa/Reuters)
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