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Die Bundestagsabgeordneten kommen in diesen Tagen zur letzten regulären Sitzungswoche vor der Bundestagswahl zusammen – im Februar sind nur noch einzelne Präsenztage vorgesehen.

© Anna Ross/dpa

Migrationspolitik auf der Tagesordnung : Worüber der Bundestag diese Woche wann abstimmt

Kanzler Scholz gibt am Mittwoch eine Regierungserklärung zur Sicherheitslage ab. Aufmerksamkeit dürfte erfahren, wer den Migrationskurs von Herausforderer Merz unterstützt.

Stand:

„Es wird in jedem Fall in dieser Woche im Bundestag einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der illegalen Migration von uns geben“, kündigte Unionsfraktionschef Friedrich Merz am Montagmittag nach der Sitzung seiner CDU-Parteigremien an: „Und wir werden diesen Antrag auch zur Abstimmung stellen.“ Mehr Details wollte er zu diesem Zeitpunkt nicht nennen, weil am Nachmittag noch der geschäftsführende Fraktionsvorstand die durchaus heikle Frage beraten sollte.

Grund war eine aus Sicht der Union veränderte Lage. Bis zum Samstag hatten CDU und CSU nur geplant, in dieser Woche zwei Entschließungsanträge zur Migrationspolitik in den Bundestag einzubringen.

Zwei Anträge, ein Gesetzentwurf

„Fünf Punkte für sichere Grenzen und das Ende der illegalen Migration“ heißt der eine, „Für einen Politikwechsel bei der Inneren Sicherheit“ der andere. Über beide soll nach jetzigem Stand, den die Parlamentsgeschäftsführer am Dienstagvormittag noch absegnen muss, am Mittwoch abgestimmt werden – nach der Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus um 12 Uhr und der Regierungserklärung des Kanzlers zu Aschaffenburg gegen 14 Uhr.

Dass solche Entschließungsanträge eher unverbindliche Aufforderungen an die Bundesregierung darstellen und keine direkte Gesetzeskraft entfalten, ist nur ein Grund dafür, dass nun noch ein echter Gesetzentwurf mit auf die Tagesordnung kommen soll. In Unionskreisen wurde von einer „emotionalen“ Fraktionsvorstandssitzung berichtet, in der nicht nur die örtlichen Abgeordneten konkrete Schritte nach Magdeburg und Aschaffenburg verlangten.

Wenn nun das sogenannte Zustrombegrenzungsgesetz ebenfalls auf die Agenda der letzten regulären Sitzungswoche dieser Wahlperiode gesetzt werden soll, hat das auch taktische Gründe.

Schließlich hatte die AfD-Fraktion angedeutet, den bereits nach dem Messerangriff von Solingen von der Unionsfraktion eingebrachten, in erster Lesung beratenen und mit Ampelmehrheit im Innenausschuss verworfenen Gesetzentwurf zur Abstimmung zu bringen.

Noch drei Tage, um mit der früheren Ampel zu verhandeln

Dazu hätte sie nach einer juristischen Prüfung das Recht gehabt – was wiederum die Union in Erklärungsnöte gebracht hätte. Sie hätte wegen der per Parteitagsbeschluss verbotenen Zusammenarbeit mit der AfD den eigenen Entwurf ablehnen müssen.

Nun bringen ihn CDU und CSU selbst ein – verhandeln will man darüber bis zur geplanten Abstimmung am Freitag mit SPD, Grünen und FDP, nicht aber mit der AfD. Sollte diese zustimmen oder dem Gesetz gar zu einer Mehrheit verhelfen, wäre das nach der neuen Linie von Merz keine Missachtung der sogenannten „Brandmauer“ zu AfD. Weil man einen „CDU pur“-Entwurf vorgelegt habe. SPD und Grüne sehen das grundsätzlich anders.

Sollte das Gesetz – mit welcher Mehrheit auch immer – beschlossen werde, müssten vor einem Inkrafttreten die Länder im Bundesrat noch zustimmen.

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