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Huber, CSU-Generalsekretär, nimmt nach einer Sitzung des CSU-Vorstand in der Parteizentrale an der abschließenden Pressekonferenz teil.

© dpa/Peter Kneffel

„Öl ins Feuer der antisemitischen Stimmung“: CSU-Generalsekretär nennt Habecks Israel-Kritik „beschämend“

Robert Habeck verschärfte zuletzt seine Kritik an Israels Vorgehen in Gaza. Die CSU wirft ihm vor, damit die „antisemitisch aufgeheizte Stimmung“ in Deutschland zu befördern.

CSU-Generalsekretär Martin Huber hat Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) für seinen Vorwurf des Völkerrechtsbruchs an Israel scharf kritisiert. „Die Aussagen von Robert Habeck sind unfassbar und beschämend“, sagte Huber der Deutschen Presse-Agentur. Der Wirtschaftsminister gieße „Öl ins Feuer der ohnehin schon antisemitisch aufgeheizten Stimmung in Deutschland.“

Habeck hatte Israels Vorgehen im Gaza-Krieg zuvor ungewöhnlich deutlich kritisiert. „Selbstverständlich muss Israel sich an das Völkerrecht halten. Und die Hungersnot, das Leid der palästinensischen Bevölkerung, die Angriffe im Gazastreifen sind - wie wir jetzt auch ja gerichtlich sehen - mit dem Völkerrecht nicht vereinbar“, sagte der Wirtschaftsminister am Samstag in einem Gespräch mit Bürgern beim Demokratiefest in Berlin.

Das heißt, es ist in der Tat so, dass Israel dort Grenzen überschritten hat, und das darf es nicht tun.“ Bisher hatte die Bundesregierung lediglich die Erwartung an Israel geäußert, sich im Gaza-Krieg an das Völkerrecht zu halten. Der Vorwurf des Völkerrechtsbruchs ist neu.

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Huber warf Habeck vor, damit „das Narrativ der Hamas und der Israel-Hasser“ zu bedienen. Seine Vorwürfe grenzten an Täter-Opfer-Umkehr. „Er reiht sich damit ein in die antiisraelischen Propagandisten des linken Antisemitismus. Dieser darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben“, sagte der CSU-Generalsekretär.

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, hatte am Montag Haftbefehle wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Joav Galant beantragt, über die das Gericht aber noch entscheiden muss.

Am Freitag hatte dann der Internationale Gerichtshof Israel über den umstrittenen Militäreinsatz in Rafah im Süden des Gazastreifens geurteilt. Während das Urteil vielfach so verstanden wurde, dass Israel seine Operation sofort beenden soll, betonten einige der Richter, dass dies nicht der Fall sei, sondern das weitere Vorgehen nur an bestimmte Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung geknüpft sei. (Tsp, dpa)

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