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Ein regelmäßiger Konsum von Lachgas kann zu einer Nervenschädigung führen.

© dpa/Annette Birschel

Partydroge im Visier: Lauterbach will offenbar Verkauf von Lachgas an Minderjährige verbieten

Vor allem Jüngere greifen zu dem legal zu beschaffenden Mittel, das schädlich sein kann. Der Minister plant einem Bericht zufolge eine Gesetzesänderung, die auch K.-o.-Tropfen betrifft.

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Lachgas wird in Deutschland zurzeit immer häufiger als Partydroge genutzt. Es kann am Kiosk oder Automaten gekauft werden. Experten warnen seit Längerem, dass die Risiken dabei von vielen unterschätzt werden. Negative Folgen können Schwindelanfälle, Übelkeit und sogar Lähmungserscheinungen sein, mahnen Mediziner. Der missbräuchliche Einsatz könne zu erheblichen Gesundheitsschädigungen führen, verbunden mit der Gefahr von Langzeitschäden und Abhängigkeiten.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat einem Medienbericht zufolge nun eine Gesetzesänderung vorgelegt, um den Verkauf von Lachgas an Minderjährige zu stoppen. Die „Rheinische Post“ berichtet, in dem Änderungsantrag seien Einschränkungen für die Herstellung, den Handel, den Erwerb und den Besitz von Lachgas vorgesehen. Für Kinder und Jugendliche soll demnach künftig ein grundsätzliches Verkaufs- und Besitzverbot gelten.


Dem Änderungsantrag zufolge soll die industrielle, gewerbliche oder wissenschaftliche Nutzung von Lachgas als „anerkannte Verwendung“ erlaubt bleiben, solange ein Missbrauch des Stoffes als Rauschmittel ausgeschlossen werden könne. Hintergrund ist dem Bericht nach, dass Lachgas auch in der Industrie etwa zum Aufschäumen von Sahne zum Einsatz kommt oder in der Medizin und Wissenschaft genutzt wird.

Neurologen warnen vor Lachgas als Partydroge

Auch die Chemikalien Gammabutyrolacton und 1,4-Butandiol, die seit einiger Zeit als sogenannte K.-o.-Tropfen für Sexualstraftaten genutzt werden und als „Vergewaltigungsdroge“ gelten, werden dem Zeitungsbericht zufolge von der Änderung erfasst. Mit der Gesetzesänderung wären sie demnach verboten.

Der Zeitung zufolge soll die Gesetzesänderung nach der Sommerpause umgesetzt werden und könnte noch in diesem Jahr in Kraft treten.

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Erst am Dienstag hatte die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) darauf hingewiesen, dass der Freizeitkonsum von Lachgas zunehmend zu einem Gesund­heitsproblem werde. „Die Schäden umfassten unter anderem Rückenmarks- und Nervenschäden und können sensible Symptome, Gangstörungen und bleibende Lähmungen hervorrufen. Manchmal seien zudem die Blutbildung, Lunge und Herz betroffen“, schreibt das „Ärzteblatt“.

Ursache dieser Gesundheitsprobleme ist eine Störung des Vitamin-B12-Stoffwechsels. Besonders gefährdet sind nach Angaben der DGN Menschen, deren Vitamin-B12-Versorgung aus anderen Gründen reduziert ist, zum Beispiel bei veganer oder vegetarischer Ernährung, bei Einnahme bestimmter Medikamente wie Magensäureblockern, chronischen Magen-Darm-Entzündungen oder regelmäßigem Alkoholkonsum.

Für die neurologischen Folgen des Missbrauchs gilt der DGN zufolge kein Schwellenwert – es existierten Fallberichte, nach denen nur vier inhalierte Luftballons nach sieben Wochen zu einem Krankheitsbild ähnlich dem Guillain-Barré-Syndrom geführt hätten. Auf Partys würden aber durchaus weitaus mehr Ballons inhaliert.

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