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Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (M.) mit den Fraktionsvorsitzenden von SPD, CDU und Grünen im Schloss Bellevue.

© dpa/Kay Nietfeld

Verzwickte Terminlage: Das sind die nächsten Schritte zur Neuwahl des Bundestages

Bundespräsident Steinmeier will am 27. Dezember über die Neuwahl entscheiden – davon hängen die weiteren Termine ab. Gewählt werden soll am 23. Februar. Erstmals tagen dürfte der Bundestag Ende März.

Stand:

Der Bundestag hat für den Bundespräsidenten ein ganz spezielles Weihnachtsgeschenk parat: die Einigung der Fraktionsvorsitzenden Rolf Mützenich (SPD) und Friedrich Merz (Union) auf den Wahltermin am 23. Februar 2025.

„Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt“, heißt es im Grundgesetz, Artikel 39. Rechnet man diese 60 Tage zurück, so beginnt jene Frist pünktlich am 25. Dezember. Frohe Weihnachten, Herr Bundespräsident!

Frank-Walter Steinmeier will am 27. Dezember verkünden, ob er nach der verlorenen Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) den Bundestag auflöst und damit den angedachten Wahltermin offiziell macht. Ein ungewöhnliches Datum für eine ungewöhnliche Praxis.

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Steinmeier hat zwar früh erkennen lassen, dass er der Bitte des Kanzlers folgen und den Bundestag auflösen will. Doch das Staatsoberhaupt macht es sich nicht einfach. Steinmeier will die „staatspolitischen Regeln sichtbar pflegen“, heiß es in seinem Umfeld. Und er möchte nicht am Rande stehen.

Gespräche mit den Fraktionschefs

So hat der Bundespräsident bereits einen Reigen von Gesprächen mit den Vorsitzenden aller Fraktionen und Gruppen im Bundestag absolviert.

Am Dienstag empfing Steinmeier erst Mützenich, dann Merz. Am Mittwoch waren die Grünen-Fraktionsvorsitzenden Britta Haßelmann und Katharina Dröge sowie FDP-Fraktionschef Christian Dürr eingeladen. Am Donnerstag traf Steinmeier dann die AfD-Fraktionschefs Alice Weidel und Tino Chrupalla, ferner Sahra Wagenknecht für die BSW-Gruppe und die Vorsitzenden der Linken-Gruppe, Heidi Reichinnek und Sören Pellmann.

Handlungsfähigkeit bedeutet, dass der Bundeskanzler mit politischem Gestaltungswillen die Richtung der Politik bestimmt und hierfür auch eine Mehrheit der Abgeordneten hinter sich weiß.

Bundesverfassungsgericht, Leitsätze zu einem Urteil von 2005

Maßstab für Steinmeiers Entscheidung dürfte die Handlungsfähigkeit der Regierung sein, mithin die Frage: Ist die rot-grüne Minderheitsregierung noch handlungsfähig?

„Handlungsfähigkeit bedeutet“, schrieb das Bundesverfassungsgericht in seinen Leitsätzen zu seinem entsprechenden Urteil von 2005, „dass der Bundeskanzler mit politischem Gestaltungswillen die Richtung der Politik bestimmt und hierfür auch eine Mehrheit der Abgeordneten hinter sich weiß.“

Davon kann keine Rede sein, spätestens seitdem die FDP der Regierung nicht mehr angehört. Die Plenardebatte zur Vertrauensfrage am Montag hat das abermals gezeigt.

Andererseits: Die einstigen Fraktionen der Ampelregierung sind doch noch zu einer Kooperation in der Lage, etwa bei der Kalten Progression, bei der Kindergelderhöhung und beim Schutz des Bundesverfassungsgesetzes. Gleichwohl: Steinmeier dürfte zu der Einschätzung kommen, dass die rot-grüne Minderheitsregierung insgesamt nicht handlungsfähig ist.

Fristen sind einzuhalten

Der Bundespräsident dürfte die Auflösung des 20. Deutschen Bundestages anordnen. Das muss innerhalb von 21 Tagen nach der entsprechenden Bitte des Kanzlers geschehen, schreibt Artikel 68 des Grundgesetzes vor. Die Uhr tickt. Vor allem aber drängt die Zeit, da die Wahl ja längst vorbereitet wird. Ihr Termin sollte also recht bald im Bundesgesetzblatt stehen.

Diese sogenannte Auflösungsanordnung wird vom Bundespräsidenten unterschrieben und vom Bundeskanzler gegengezeichnet. Die Anordnung über den neuen Wahltermin fertigt der Bundespräsident aus, Kanzler Scholz und Innenministerin Nancy Faeser (SPD) werden gegenzeichnen. Damit ist die bisherige Anordnung für den einst geplanten Wahltermin am 28. September 2025 hinfällig.

Der Bundestag ist dabei voll handlungsfähig und hat selbst nach der Neuwahl-Anordnung nicht weniger Rechte als üblich. Seine Legislaturperiode endet erst mit der Konstituierung des neuen Bundestages. Es gibt keine parlamentslose Zeit, so sagen es die Verfassungsjuristen. Der neue, 21. Deutsche Bundestag aber muss sich innerhalb von 30 Tagen konstituieren, schreibt das Grundgesetz vor. Bei einer Wahl am 23. Februar wäre das letzte mögliche Datum der 25. März, ein Dienstag.

Gut möglich, dass an diesem Tag die Abgeordneten erstmals zusammenkommen werden. Die Bundestagsverwaltung wird allerhand organisieren müssen, womöglich Fraktionssäle umgestalten, das Plenum umbauen, derlei Dinge.

Die Bundesregierung ist bis zur Konstituierung des neuen Bundestages weiter voll legitimiert. Mit der Konstituierung des neuen Bundestages wird der Bundespräsident abermals gefragt sein: Steinmeier dürfte dann den Kanzler und die Minister bitten, geschäftsführend im Amt zu bleiben. Es ist üblich, dass sie dieser Bitte entsprechen.

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