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Auch Fernwärme soll grün werden, so sieht es ein Gesetzentwurf vor, den die FDP jedoch derzeit blockiert.

© TSP / Doris Spiekermann-Klaas

Weiterer Gesetzentwurf blockiert: FDP verhindert auch Fernwärme-Reform

Nach dem Heizungsgesetz verhindern die Liberalen nun auch, dass der Bundestag sich mit dem neuen Wärmeplanungsgesetz beschäftigt – zum Unmut von SPD und Grünen.

Neben der umstrittenen Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) planen Grüne und SPD auch weitreichende Klima-Vorgaben für Fernwärmenetze. Ab Januar sollen neue Wärmenetze zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder „unvermeidbarer Abwärme“ gespeist werden. Das geht aus dem Entwurf eines „Wärmeplanungsgesetzes“ der Bundesministerien für Wirtschaft von Robert Habeck (Grüne) und Wohnen/Bau von Klara Geywitz (SPD) hervor.

Nur acht Prozent Fernwärme-Anteil

Fernwärmenetze versorgen laut Entwurf acht Prozent der deutschen Haushalte, der Erneuerbaren-Anteil beträgt dabei 20 Prozent. Diese Leitungen werden vor allem mit der Abwärme aus fossilen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) beheizt. Künftige Wärmequellen könnten Erdwärme oder die Abwärme der Industrie, aus der Müllverbrennung oder aus Wasserstoff-betriebenen Gaskraftwerken sein.

Allerdings blockiert die FDP-Fraktion im Bundestag den Entwurf von Habeck und Geywitz. Zum Ärger von Grünen und SPD verhinderten die Liberalen bereits, dass sich die Parlamentarier in dieser Woche mit dem GEG befassen, das die 65-Prozent-Vorgabe für Gebäude vorschreibt und somit auf ein Einbauverbot für neue Gas- oder Ölheizungen hinausläuft.

Wie das GEG sieht aber auch das Wärmeplanungsgesetz Übergangsregelungen vor, für KWK-gespeiste Wärmenetze sowie in Fällen wirtschaftlicher Härte. Betreiber bestehender Wärmenetze sollen dem Entwurf zufolge die Vorgabe erhalten, ihre Leitungen bis 1. Januar 2030 mindestens zur Hälfte mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder Abwärme zu speisen.

Mit dem Gesetz soll auch der geringe Fernwärme-Anteil von acht Prozent deutlich ausgebaut werden. Deshalb werden die Bundesländer verpflichtet, für ihr Gebiet eine flächendeckende und verbindliche Wärmeplanung einzuführen. Sie können diese Verpflichtung auf die Kommunen übertragen. Für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern muss die Wärmeplanung bis Ende 2026 vorliegen. Städte und Gemeinden ab 10.000 Einwohner haben bis Ende 2028 Zeit.

Solche Wärmepläne sind bislang in der Regel freiwillig. Gesetzliche Verpflichtungen für Kommunen gibt es nur in einigen Bundesländern wie Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen. (sha)
Dieser Text wurde zuerst im werktäglichen Tagesspiegel-Newsletter „Background Energie & Klima“ veröffentlicht.

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