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Wahl-Serie: Sicherheit: Welche Partei steht wo in der Sicherheitspolitik?

NSA, NSU, Vorratsdatenspeicherung – Konflikte gibt es in der Sicherheitspolitik genügend. Im Bundestagswahlkampf müssen sich die Parteien positionieren.

Eigentlich herrschte weitgehend Frieden auf dem sonst ideologisch so umkämpften Feld der inneren Sicherheit. Die großen Debatten um die Anti-Terror-Gesetze waren geführt, höchstens einzelne Korrekturen standen an. Zwar gab es auch einen Ministerwechsel von Thomas de Maizière (CDU) zu Hans-Peter Friedrich (CSU), doch der war weniger inhaltlich begründet oder auf ein Fehlverhalten de Maizières zurückzuführen als vielmehr der Arithmetik geschuldet., De Maizière wurde Verteidigungsminister für den zurückgetretenen Karl-Theodor zu Guttenberg und Friedrich übernahm den vakanten Posten des Innenministers. Doch zum Ende der Legislaturperiode hat das Thema innere Sicherheit nochmal Fahrt aufgenommen. Verantwortlich dafür war zum einen das Bekanntwerden der Terrorserie des „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) und zum anderen die Debatte um den amerikanischen Geheimdienst NSA. Vor allem eines hat sich auf diesem Themenfeld in den vergangenen Jahren gezeigt: die größten Differenzen gibt es zwischen Schwarz und Gelb.

Welche Aufgaben stehen an?

Im Mittelpunkt der kommenden Legislaturperiode wird die Reform der Sicherheitsdienste stehen. Der Bundestags-Untersuchungsausschuss zu den Verbrechen des Terrornetzwerks NSU hat vor allem bei den verschiedenen Behörden gravierende Kommunikationsmängel aber auch mangelhafte Sensibilität für das Thema Rechtsextremismus ausgemacht. Verschiedenste Reformvorschläge wurden erarbeitet. Im Mittelpunkt steht das Bundesamt für Verfassungsschutz. Dort hat es im Zuge der NSU-Pannen bereits einen Führungswechsel von Heinz Fromm zu Hans-Georg Maaßen gegeben und der hat bereits einige Reformen in seinem Haus angestoßen. Die Forderungen der Ausschussmitglieder allerdings gehen deutlich weiter, wenngleich es in den Details Unterschiede gibt. Die Union ist ebenso wie die SPD nicht für eine Zusammenlegung einzelner Landesämter für Verfassungsschutz, die FDP dagegen schon. Die Zentralstellenfunktion wollen aber alle drei stärken.

Die Linke will den Verfassungsschutz dagegen ganz abschaffen. Die Grünen wollen das Bundesamt erstmal auflösen und dann neu aufbauen. Die SPD ist für Reformen und vor allem für eine Öffnung des Dienstes gegenüber gesellschaftlichen Gruppen, zum Beispiel in Kooperationen mit Anti- Rechts-Organisationen. Auch die Analysefähigkeit müsse verbessert werden. Eine Reform des Verfassungsschutz, das wird deutlich, dürfte in einer großen Koalition am leichtesten sein. Vor einer ungewissen Zukunft steht auch der Militärische Abschirmdienst. An ihm gibt es von vielen Seiten Kritik, wenngleich nicht alle offen seine Abschaffung fordern. Die Pannenserie bei den NSU-Ermittlungen vor allem aber die Debatte in diesem Sommer um die Geheimdienstaktivitäten des Bundesnachrichtendienstes und auch des amerikanischen Dienstes NSA haben auch den Ruf nach einer Reform der Parlamentarischen Kontrolle laut werden lassen – parteiübergreifend. Doch im Detail gibt es auch hier wieder große Unterschiede. In der Union gibt es Vorlieben für einen Geheimdienstbeauftragten, der ähnlich wie der Wehrbeauftragte arbeitet. Die FDP will einen ständigen Sachverständigen. Die SPD einen leitenden Beamten. Auch die Zahl der Mitarbeiter, das fordern fast alle, soll erhöht und die Befugnisse des Gremiums erweitert werden. Insbesondere die kleineren Fraktionen fordern auch, dass Minderheitsbeschlüsse möglich sein sollen - also beispielsweise durch ein Viertel der Mitglieder. Das würde die Möglichkeit eröffnen, beispielsweise auch gegen die Regierungsmehrheit Zeugen vorzuladen.

Was sind die Streitpunkte?

Ein Klassiker ist die Vorratsdatenspeicherung. Darum streiten Union und FDP seit Jahren. Die Situation ist so festgefahren, dass nun sogar finanzieller Schaden droht. Hintergrund ist eine EU- Richtlinie, die 2002 erstmals ernsthaft erwogen und konzipiert wurde. Damals sollten Verbindungsdaten noch 12 Monaten gespeichert werden. In der Folge gab es immer mal wieder Abschwächungen oder Verschärfungen der Regel – je nach Mehrheitsverhältnis und Bedrohungslage. Die nun vorliegende EU-Richtlinie stammt aus dem Jahr 2006 und sieht eine Mindestspeicherzeit von sechs Monaten und eine maximale Speicherzeit von zwei Jahren vor. Doch auch an dieser Richtlinie gibt es seit ihrem Inkrafttreten Kritik. So geht sie den Gegnern der Vorratsdatenspeicherung zu weit – die Fristen seien zu lang und der Rahmen zu breit, weil es nicht allein um Terrorismusbekämpfung gehe, sondern insgesamt um Ermittlung und Verfolgung von schweren Straftaten.

Deutschland ist verpflichtet, diese Richtlinie umzusetzen. Deshalb hat die große Koalition 2007 ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, das eine Speicherfrist von mindestens sechs Monaten und maximal sieben vorsah. Dagegen gab es Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht – unter anderem von der jetzigen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Und das Gericht erklärte das Gesetz für verfassungswidrig. Alle gespeicherten Daten mussten gelöscht werden. Zwar argumentierte das Gericht, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich unvereinbar mit dem Grundgesetz sei, aber als Voraussetzung wurde gefordert, dass die Daten nur dezentral gespeichert und mit besonderen Maßnahmen gesichert würden. Seitdem streiten Justizministerin und Innenminister über eine Neuregelung. Deutschland hat wegen des Streits eine entsprechende Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie verstreichen lassen, weshalb die EU-Kommission Ende Mai 2012 Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einreichte. Sollte das Gericht eine Vertragsverletzung feststellen, droht der Bundesrepublik für jeden Tag, an dem die Richtlinie nicht in deutsches Recht umgewandelt ist, eine Strafzahlung in Höhe von rund 300000 Euro.

Ein Ausweg könnte eine neue EU-Richtlinie sein. Bis dahin will aber eigentlich niemand mehr das Wort selbst in den Mund nehmen. Bei der Union wird nun nur noch von „Mindestspeicherfristen“ gesprochen. Der Begriff ist nicht neu, aber steht nun vor dem Begriff der Vorratsdatenspeicherung. Insbesondere CSU-Chef Horst Seehofer hatte im Zuge der NSA-Debatte mit einer wenn auch kosmetischen Positionskorrektur bei diesem Thema kokettiert.

Die Gefahr von Cyberangriffen wächst

Zweites großes Streitthema werden die Sicherheitsgesetze. Eine paritätisch mit Vertretern des Innen- und Justizministeriums besetzte Regierungskommission hat die in Folge des Anschlags vom 11. September 2001 ausgebauten Anti-Terror-Gesetze evaluiert. Der Bericht, der am kommenden Mittwoch vorgestellt wird und dem Tagesspiegel vorliegt, kommt zu keinem eindeutigen Ergebnis. Vertreter des Justizministeriums fordern vor allem Rechtsgrundlagen für die verschiedenen Anti-Terror-Zentren, in denen die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden verbessert werden sollen. Beim Bundesinnenministerium sieht man die bestehenden Regelungen als ausreichend. Auch eine parlamentarische Kontrolle des Bundeskriminalamts wie es einige Kommissionsmitglieder vorschlagen lehnt das Innenressort ab. Sollte es aber zu einer Neuauflage der schwarz-gelben Koalition kommen, werden die Ergebnisse der Kommission auf jeden Fall Bestandteil der Koalitionsverhandlungen.

Handlungsbedarf gibt es in diesem Zusammenhang auch bei der Anti-Terror-Datei. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil zwar die Verfassungskonformität der Datei bestätigt, aber Nachbesserungen bis Ende 2014 gefordert, insbesondere bei der Frage, wer in die Datei aufgenommen wird. Da hält das Gericht höhere Hürden für notwendig.

Wird es ein Schwerpunktthema geben?

Das Thema Cyberkriminalität wird an Bedeutung gewinnen. Schon jetzt spielt es in den Sicherheitsbehörden eine große Rolle, gleichzeitig weisen die Dienste auch darauf hin, dass es da noch Nachholbedarf gibt, weil die Gefahr von Cyberangriffen sowohl auf deutsche Regierungsstellen als auch auf Wirtschaftsunternehmen wachse. Zwar gibt es in Deutschland ein Nationales Cyber-Abwehrzentrum, was die meisten Experten aber als zu klein und wirkungslos ansehen. Hier gibt es also ebenfalls Reformbedarf. Ein weiteres Thema wird der Datenschutz sein. Auf EU-Ebene wird ein neues Datenschutzabkommen verhandelt, was allerdings - auch angesichts des NSA-Skandals – eine zähe und kontroverse Debatte sein wird.

Wer sind die Protagonisten auf dem Feld der inneren Sicherheit?

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hatte Schwierigkeiten in das Amt zu finden. Auch aus den eigenen Reihen gab es immer mal wieder Kritik. Gerade in der NSA-Affäre wurde sein zögerliches Vorgehen kritisiert. Gleichzeitig hat er sich Stück für Stück weiter in das Themenfeld eingearbeitet. Ob er aber selbst im Fall eines schwarz-gelben Wahlsieges wirklich nocheinmal Innenminister wird, ist offen. Aus den eigenen Reihen gibt es allerdings derzeit kaum direkte Konkurrenz, die sich aufdrängt, weder die Innenexperten Hans-Peter Uhl (CSU) noch Wolfgang Bosbach (CDU) gelten als Kandidaten. Auch Clemens Binninger nicht, wenngleich der Obmann der Christdemokraten im NSU-Untersuchungsausschuss stark an Profil gewonnen hat. Auf Seiten der SPD ist die Sache klar. Dort gilt Thomas Oppermann als wichtigster Innenpolitiker und ministeriabel. Die Grünen wiederum verlieren einen der profiliertesten Innenexperten: Wolfgang Wieland. Er verlässt den Bundestag.

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