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Unter Beobachtung. Die NPD und ihre Anhänger verfolgen verfassungsfeindliche Ziele, das hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt.

© Reuters

Bundesratsbeschluss: Wenn schon kein NPD-Verbot, dann die Pleite

Der Bundesrat unternimmt den nächsten Versuch, die NPD empfindlich zu treffen. Eine Gesetzesänderung soll nun die Rechtsextremen aus der Parteienfinanzierung ausschließen.

Von Frank Jansen

Der Bundesrat gibt nicht auf. Keine vier Wochen nach der Niederlage im NPD-Verbotsverfahren hat sich die Länderkammer am Freitag dafür ausgesprochen, der rechtsextremen Partei die staatlichen Gelder zu streichen. Einstimmig votierten die Regierungschefs in Berlin für die „Entschließung“, auf Bundesebene sollten „die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um für verfassungsfeindliche Parteien einen Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung zu ermöglichen“. Der Bundesrat verwies auf die vom Bundesverfassungsgericht am 17. Januar „bereits festgestellte verfassungsfeindliche Zielsetzung“ der NPD.

Die Richter in Karlsruhe hatten geurteilt, die Partei sei eindeutig antidemokratisch und mit dem Nationalsozialismus „wesensverwandt“, aber zu schwach, um ihre Ziele durchsetzen zu können. Deshalb bedürfe es nicht „des präventiven Schutzes der Verfassung durch ein Parteiverbot“, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, in seiner Einführung zum Urteil. Voßkuhle gab jedoch der Politik einen Hinweis: „Ob in einer solchen Situation auch andere Reaktionsmöglichkeiten sinnvoll sind, wie zum Beispiel der Entzug der staatlichen Finanzierung, hat nicht das Bundesverfassungsgericht, sondern der verfassungsändernde Gesetzgeber zu entscheiden.“ Der Wink kam vor allem in den Ländern gut an. Sie sehen eine Chance, trotz der Niederlage in dem vom Bundesrat 2013 angestoßenen Verbotsverfahren die NPD wenigstens zu schwächen.

„Ich setze mich dafür ein, verfassungsfeindliche Parteien von öffentlichen Leistungen auszuschließen“, betonte Malu Dreyer (SPD), Präsidentin des Bundesrates und Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, am Freitag in Berlin. „Wir dürfen nicht zulassen, dass die, die unsere Demokratie bekämpfen, von Geldern profitieren, die ihnen vom Staat zur Verfügung gestellt werden“, sagte Saarlands Regierungschefin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU). Das Saarland hatte zusammen mit Rheinland-Pfalz den Antrag zur Entschließung des Bundesrates gestellt. Das Papier hat allerdings keine Rechtskraft. Um der NPD den Geldhahn abzudrehen, muss mehr passieren.

Gleichbehandlung der Parteien würde außer Kraft gesetzt

Die staatliche Teilfinanzierung von Parteien kann nur geändert werden, wenn Bundestag und Bundesrat eine Änderung des Grundgesetzes beschließen. Dazu wäre in beiden Kammern eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Der Eingriff in die Verfassung wäre unvermeidlich, da die Gleichbehandlung der Parteien durch den Staat beim Thema finanzielle Zuwendungen durch eine „Lex NPD“ außer Kraft gesetzt würde.

Um die Prozedur in Gang zu setzen, hat Niedersachsen jetzt dem Bundesrat einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Grundgesetzes und weiterer Gesetze zum Zwecke des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung“ zugeleitet. Demnach soll Artikel 21 des Grundgesetzes um den Satz ergänzt werden, „Parteien, die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland verfolgen, können aufgrund eines Gesetzes von der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien ausgeschlossen werden“. Folgen würde laut niedersächsischem Entwurf die Änderung des Parteiengesetzes. Dort stünde im Indikativ, die gegen die demokratische Grundordnung agierenden Parteien „sind von der Teilfinanzierung ausgeschlossen“.

Zieht der Bundestag mit? „Machbar wäre das“, sagt Armin Schuster, Obmann der Union im Innenausschuss. Er sieht auch „eine politische Mehrheit“. Das Bundesverfassungsgericht habe der Politik „etwas an die Hand gegeben, was die NPD unterhalb eines Verbots empfindlich träfe“. Offen bleibt jedoch, ob der Bundestag genug Zeit für eine Änderung des Grundgesetzes hat. Bis zur Wahl im September sind es nur sieben Monate. Und dass der Bundestag von sich aus mit einem Gesetzentwurf tätig wird, ist für Schuster nicht zu erkennen.

Die Bundesregierung überlegt auch, was zu tun wäre. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hat angekündigt, er werde die vom Verfassungsgericht angedeuteten Spielräume bei der Parteienfinanzierung „sorgfältig prüfen lassen“.

Der Entzug staatlicher Gelder würde die NPD hart treffen. 2015 standen ihr 1,3 Millionen Euro zu. Das war mehr als die Hälfte aller Einnahmen der Partei.

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