Brandenburg: BER-Gegner intervenieren in Brüssel Gerügt wird mögliche Auszahlung vor Ja der EU
Schönefeld - Die Blanko-Staatsgarantie für die weitere Finanzierung des neuen Flughafens der Hauptstadtregion und die angekündigten Eil-Überweisungen von 143 Millionen Euro für den BER aus öffentlichen Kassen rufen nun die Flughafengegner auf den Plan. Im Auftrag des Bürgervereins Berlin-Brandenburg (BVBB) und des Bürgervereins Friedrichshagen hat diese Woche die Kanzlei Baumann-Rechtsanwälte Würzburg/Leipzig erneut bei der EU-Kommission in Brüssel interveniert.
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Schönefeld - Die Blanko-Staatsgarantie für die weitere Finanzierung des neuen Flughafens der Hauptstadtregion und die angekündigten Eil-Überweisungen von 143 Millionen Euro für den BER aus öffentlichen Kassen rufen nun die Flughafengegner auf den Plan. Im Auftrag des Bürgervereins Berlin-Brandenburg (BVBB) und des Bürgervereins Friedrichshagen hat diese Woche die Kanzlei Baumann-Rechtsanwälte Würzburg/Leipzig erneut bei der EU-Kommission in Brüssel interveniert. Dort läuft seit Januar 2016 das Notifizierungsverfahren für die nächsten 2,2 Milliarden Euro öffentlicher und öffentlich verbürgter Bankkredite, die die Flughafengesellschaft Berlins, Brandenburgs und des Bundes (FBB) jetzt für die Fertigstellung, erste Erweiterungen des BER und den Schuldendienst erhalten soll. Diese 2,2 Milliarden Euro sind noch für eine BER-Eröffnung 2017 kalkuliert, die aber selbst nach einer Vorlage der Bundesregierung für den Bundestag ungewiss ist. Das grüne Licht aus Brüssel sollte bereits im Mai vorliegen. Ob es noch bis Sommer kommt, ist unklar.
Wegen der geplanten neuen Finanzhilfen für den BER – 2012 hatte nach der geplatzten Eröffnung die EU bereits die Zahlung von 1,2 Milliarden Euro aus den Kassen Brandenburgs, Berlins und des Bundes an den Flughafen bewilligt – hatte sich die Kanzlei bereits im August 2015 und im Februar 2016 im Auftrag des Bürgervereins Friedrichshagen an die EU gewandt, jetzt hat sich der BVBB dem angeschlossen. Möglicherweise sind auch diese Einwände ein Grund, dass das Verfahren bei der EU sich hinzieht.
In dem Schreiben vom 5. Juli an die Generaldirektion Wettbewerb rügt die Kanzlei vor allem, dass Berlin, Brandenburg und der Bund im Juli – notfalls vor der Genehmigung der EU – dem Flughafen 142,9 Millionen Euro auszahlen wollen, was mit einem sonst drohenden Baustopp auf der BER-Baustelle begründet wird. „Wir haben Zweifel daran, dass die von den Anteilseignern nun beabsichtigte Auszahlung der Gelder (...) zulässig ist“, heißt es in dem Schreiben. Zum anderen wird argumentiert, dass „eine Eröffnung des BER in 2017 oder 2018 nicht realistisch“ sei. Verwiesen wird darauf, dass nach dem ursprünglichen Zeitplan für einen BER-Start 2017 der fünfte Nachtrag zur Baugenehmigung – den Umbau der Entrauchung im Terminal – bereits im Oktober 2015 genehmigt sein sollte. Diese Genehmigung wird inzwischen, auch nach dem jüngsten Brandschutz-Kompromiss zum BER-Tiefbahnhof, erst für August 2016 erwartet.
Es geht auch um eine Grundsatzauslegung. Der Flughafen und die deutschen Behörden gehen davon aus, dass die neuen BER-Milliarden keine staatlichen Beihilfen sind, was die EU bestätigen soll. Täte sie das nicht und würde sie diese Zahlungen als Beihilfe einstufen, dann würde ein kompliziertes, langes Genehmigungsverfahren folgen. Dafür gebe es aber keine Anzeichen, hieß es bislang.
In einer zusätzlichen Garantieerklärung haben Berlin, Brandenburg und der Bund erklärt, dass sie die BER-Finanzierung sicherstellen, auch wenn die neuen 2,2 Milliarden Euro für den BER nicht reichen sollten, etwa in Folge einer neuen Verschiebung des BER–Starttermins. Thorsten Metzner
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