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Die Gastronomie darf wieder ganz normal öffnen.

© Sebastian Gabsch

Ab heute neue Lockerungen in Brandenburg: Fast alle Corona-Verbote und Beschränkungen aufgehoben

Ab 15. Juni gibt es im Land Brandenburg keine Kontakteinschränkungen mehr, aber Abstand und Hygieneregeln bleiben. Ein Überblick über alle neuen Corona-Regeln.

Potsdam - Brandenburgs Kenia-Regierung hebt nun fast alle Corona-Beschränkungen, nachdem sich das SARS-CoV-Virus auch nach den Lockerungen der letzten Wochen im Land kaum noch ausbreitet. „Es ist der bisher größte Schritt, den wir gehen“, sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). Und es ist ein Paradigmenwechsel, wie es Woidkes Vize Michael Stübgen (CDU) ausdrückte. Aus der bisherigen Verbotsverordnung wird eine Umgangsverordnung. Zugleich brachte das Kabinett eine Teststrategie auf den Weg, um Infizierte ohne Symptome etwa in Krankenhäusern oder Pflegeheimen erkennen zu können und besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen zu schützen. Was ab 15.Juni wieder erlaubt wird. Wer getestet wird. Was strikt vorgeschrieben bleibt. Ein PNN-Überblick.

Gibt es noch Kontaktbeschränkungen?

Nein, gar keine. Zuletzt hatte Brandenburg bereits erlaubt, dass sich unabhängig vom Hausstand zehn Personen gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten dürfen. Nun können sich alle wieder treffen. Auch Privat- und Familienfeiern sind uneingeschränkt möglich. Allerdings: Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.

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Wo gilt der Sicherheitsabstand nicht?

In den Kitas, die ab 15. Juni wieder in den Normalbetrieb gehen. Auch an den Schulen, die nach den Sommerferien wieder regulär starten, ist zwischen Schülern sowie zwischen Schülern und Lehrern der Abstand nicht mehr vorgeschrieben. Im Lehrerzimmer – also zwischen Lehrern und anderem Personal – gilt der weiter. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) betonte, dass nach den Erkenntnissen und Erfahrungen der letzten Wochen, die Abwägung mit dem Recht auf Bildung vertretbar sei.

Was ist mit der Maskenpflicht?

Wo der Mund-Nasen-Schutz bereits Pflicht ist – also in Läden, in Bussen, Zügen und Straßenbahnen – da bleibt er auch Pflicht. Auch Alltagsmasken sind erlaubt. Hauptsache, Mund und Nase sind bedeckt. Schals, Tücher und Schlauchtücher sind ausreichend. Neu ist: Die Maskenpflicht gilt jetzt auch in Reisebussen, bei Stadtrundfahrten und Schiffsausflügen (private Boots- und Flossfahrten zählen nicht dazu), in Krankenhäusern und Pflegeheimen.

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Gibt es noch Besuchsverbote in Pflegeheimen und Krankenhäusern?

Die Besuchsbeschränkungen in Krankenhäusern und Pflegeheimen werden schrittweise gelockert. Das heißt, ab Montag – ab 15. Juni – sind Besuche mit bis zu zwei Personen möglich. Das heißt, ein Enkel kann die Mutter zur Oma begleiten. Ab dem 15. Juli gibt es bei Krankenhäusern und Pflegeheimen keine Einschränkungen im Besuchsrecht mehr. Die Übergangszeit begründete Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) damit, dass die Einrichtungen – die kurzfristige Öffnung zu Himmelfahrt hatte Probleme bereitet – auch Vorbereitungen treffen müssen.

Wie sieht es Versammlungen, Veranstaltungen und Demonstrationen aus?

Für Versammlungen, Demonstrationen oder auch Gottesdienste gilt in Brandenburg keine Obergrenze mehr. Für Veranstaltungen gilt: Bis zu eintausend Teilnehmer ist alles erlaubt. Dazu gehören: Konzerte (auch Open-Air), Volksfeste, Sportveranstaltungen, Musikfestivals, Messen, Ausstellungen, Umzüge, „Wahlkampf-, Jubiläums-, Wohltätigkeits-, Theater-, Faschings sowie Verkaufsveranstaltungen, Lehrveranstaltungen, Tagungen, Kongresse, Seminare, Zirkusse, Einweihungsfeiern, Richtfeste, Hochzeiten, Filmvorführungen, Parteitage, Partys, Stadtfeste, Kinderfeste und Paraden.“ Eine Maskenpflicht gibt es nicht.

Wer wird auf das Corona-Virus getestet?

Beschäftigte in besonders gefährdeten Berufen werden regelmäßig getestet. In medizinischen Einrichtungen soll Personal aus Risikobereichen mindestens ein Mal pro Woche untersucht werden. In Kitas, Schulen und Pflegeinrichtungen gibt es Stichprobentestungen geben. Das heißt: In Pflegeheimen sollen Mitarbeiter und Bewohner („1 % alle 14 Tage für drei Monate“) stichprobenartig getestet werden. Für Schulen und Kitas ist der Fahrplan so: Allen Beschäftigten wird nach den Sommerferien angeboten, sich alle zwei Wochen testen zu lassen. Nonnemacher sagte, man erwarte, dass ein Drittel der Lehrkräfte und Erzieher davon Gebrauch machen. Das Land stellt für die Corona-Tests in den nächsten drei Monaten 14 Millionen Euro bereit.

Was bleibt geschlossen?

Jeder soll nach seiner Fasson selig werden? Für einige gilt das weiterhin nicht: Clubs, Diskotheken dürfen weiterhin nicht öffnen, ebenso wie „Prostitutsionsstätten, Bordelle, Swingerclubs und ähnliche Angebote.“ Auch Dampfbäder und Dampfsaunen bleiben wegen des höheren Infektionsrisikos geschlossen.

Kehrt auch der Politikbetrieb zum Normalbetrieb zurück?

Nein, ein Beispiel: Die neue Umgangs- Verordnung, die das Kabinett auf den Weg brachte, ist sehr weitreichend. Der parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Thomas Domres, rügte, dass die Regierung trotzdem vorher den Landtag nicht darüber unterrichtet hat, obwohl die Verfassung das zwingend vorschreibt. Tatsächlich heißt es im Artikel 94: „Die Landesregierung ist verpflichtet, den Landtag und seine Ausschüsse über die Vorbereitung von Gesetzen und Verordnungen ... frühzeitig und vollständig zu unterrichten.“ Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD), von den PNN mit der Kritik konfrontiert, verwies auf die Regierungspressekonferenzen und das Fragerecht der Opposition in Landtagsausschüssen.

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