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Brandenburg: Gesuchter Schläger wird zum Politikum

Berlin - Der Fall des mutmaßlichen Gewalttäters Onur U., der an der tödlichen Prügelattacke vom Berliner Alexanderplatz beteiligt gewesen sein soll, beschäftigt jetzt auch die Innenminister Deutschlands und der Türkei.

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Berlin - Der Fall des mutmaßlichen Gewalttäters Onur U., der an der tödlichen Prügelattacke vom Berliner Alexanderplatz beteiligt gewesen sein soll, beschäftigt jetzt auch die Innenminister Deutschlands und der Türkei. Er werde das Thema bei seinen aktuellen Unterredungen in Ankara ansprechen, sagte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) gestern in Istanbul. Es handele sich um ein „schwieriges Thema, weil offensichtlich ein Verdächtiger nicht ausgeliefert wird“. Friedrich räumte ein, auch er wisse nicht genau, welche Staatsbürgerschaft Onur U. besitze. „Alle zwei Wochen erhalte ich eine neue Wasserstandsmeldung“, sagte der CSU-Politiker.

Im Berliner Einwohnerregister ist der Verdächtige laut Innensenatsbehörde als deutscher Staatsbürger eingetragen. „Unser Stand ist, dass Onur U. deutscher Staatsbürger ist“, sagt ein Staatsanwaltschaftssprecher. Offiziell sei noch kein Rechtshilfeersuchen eingegangen, man wisse aber davon und werde es dann gegebenenfalls prüfen. In Justizkreisen heißt es, dass auch eine freiwillige Rückkehr U.’s nach Deutschland nicht ausgeschlossen sei, da er permanent mit den Behörden über Sonderbedingungen verhandele. Dabei könnte es sich zum Beispiel um eine Verschonung von der U-Haft handeln.

Onur U. hatte sich nach dem tödlichen Angriff auf Jonny K. in die Türkei abgesetzt. Laut der Zeitung „Hürriyet“ soll U. im westtürkischen Izmir untergetaucht sein. Wie berichtet stellten die türkischen Behörden einen Haftbefehl gegen ihn aus, da sich herausstellt haben soll, dass U. türkischer Staatsbürger ist. Türkische Konsularkreise in Deutschland bestätigten, dass Onur U. bereits vor seiner Flucht eine doppelte Staatsbürgerschaft gehabt haben soll. Zwar gibt es schon einen deutschen Haftbefehl, doch gilt dieser nur für EU-Länder. Ob der Doppel-Pass für Onur U. rechtmäßig ist, ist derzeit noch nicht klar. Thomas Seibert / Kerstin Hense

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