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Landeswahlleiter ruft auf: Brandenburger Briefwähler sollen am Dienstag abschicken
In Brandenburg haben fast 500.000 Menschen Briefwahlunterlagen beantragt. Insgesamt sind 2,03 Millionen Brandenburger wahlberechtigt.
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Wenige Tage vor der Bundestagswahl am kommenden Sonntag hat Brandenburgs Wahlleiter Josef Nußbaum zum Abschicken der Briefwahlstimmen aufgerufen: Wer sicher gehen will, dass seine Stimme rechtzeitig vor den Wahlen bei den Wahlbehörden ankommt, sollte den Stimmzettel allerspätestens am Dienstag (18.2.) in den Postbriefkasten werfen. Alternativ kann der Umschlag mit dem Stimmzettel noch bis zum Wochenende im Briefkasten des zuständigen Wahlamts der Gemeinde eingeworfen werden. Auch eine Briefwahl mithilfe einer persönlichen Stimmabgabe in den Wahlämtern ist bis zum Wochenende möglich. Die Adressen der Wahlämter finden sich auf den Umschlägen der Wahlbriefe.
Insgesamt sind in Brandenburg am Sonntag rund 2,03 Millionen Wähler wahlberechtigt. 472.000 von ihnen haben bisher die Zusendung von Briefwahlunterlagen beantragt. Zum Vergleich: Bei der Landtagswahl im September 2024 hatten zwei Wochen vor der Wahl 356.000 Briefwähler Briefwahlunterlagen beantragt. Am Wahltag lagen dann 484.000 Briefwahlstimmen vor.
„Ich rechne deswegen damit, dass wir bis zum Wochenende noch auf 500.000 kommen könnten“, sagte Nußbaum vor der Brandenburger Landespressekonferenz. Die reguläre Form der Wahl ist aber weiter die Urnenwahl im Wahllokal. Für deren Durchführung haben sich bislang rund 28.600 Wahlhelfer gemeldet. Benötigt wurden laut Nußbaum nur 27.000, angesichts der gegenwärtigen Grippe- und Erkältungswelle sei man aber froh darüber, eine Reserve zu haben.
Für blinde und sehbehinderte Menschen, die ohne Unterstützung in der Wahlkabine wählen wollen, bietet der Brandenburger Blinden- und Sehbehindertenverband eine Stimmzettelschablone an. Mithilfe der oberen rechten Ecke des Stimmzettels, die wie bei den vorherigen Wahlen auch abgeschnitten sein wird, können Blinde und Sehbehinderte den Stimmzettel richtig in die Schablone einlegen, sagte Renate Reimann vom Blinden- und Sehbehindertenverband. „So kann man selbstbestimmt und ohne fremde Hilfe wählen.“ Auf der Schablone sind in Blindenschrift Nummern angegeben, die für die jeweiligen Parteien und Kandidaten stehen. Mit deren Hilfe können die blinden Wähler dann das Kreuz an der von ihnen gewünschten Stelle machen.
Nach Angaben von Nußbaum und dem Direktor des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg, Jörg Fidorra, ist mit einem ersten Ergebnis der Wahlen gegen Mitternacht zu rechnen. Welche Wahlkreisbewerber und welche Listenkandidaten gewählt worden sind, wird aber erst nach Eingang aller Ergebnisse bei der Bundeswahlleiterin in den frühen Morgenstunden feststehen: Das neue Wahlrecht, das den Bundestag bei 630 Mandaten begrenzt, sieht etwa vor, dass nur so viele Direktkandidaten einer Partei in den Bundestag einziehen können, wie diese auch Zweitstimmen gewinnt. Sollte eine Partei mehr Wahlkreise gewinnen, als sie Zweitstimmen hat, erhalten die siegreichen Wahlkreiskandidaten mit den wenigsten Erststimmen kein Mandat – der Wahlkreis wäre in diesem Fall nicht mit einem Direktbewerber im Bundestag vertreten.
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