Brandenburg: Recht und Risiko
Amri-Sonderermittler Bruno Jost offiziell benannt Geisel will Abschiebung von Gefährdern prüfen
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Berlin - Im Fall Amri hat Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) jetzt auch offiziell den Namen des künftigen „Sonderbeauftragten“ genannt. Geisel sagte am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses, dass er Bruno Jost berufen werde. Der Ex-Bundesanwalt in Karlsruhe soll am 15. April seine Arbeit beginnen. Der Senat hatte die Einsetzung des Sonderermittlers am vergangenen Dienstag angekündigt. Forderungen von AfD und FDP nach Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Fall des Weihnachtsmarkt- Attentäters Amri lehnte die rot-rot-grüne Koalition gemeinsam mit der CDU im Innenausschuss ab, weil dieser zu langsam sei. Ein erster Zwischenbericht von Jost solle noch vor der Sommerpause vorliegen, hieß es. Mit einem Endbericht ist erst zum Jahresende zu rechnen. Im Herbst findet die Bundestagswahl statt.
Der Innensenator versicherte, dass Jost alle Einblicks- und Einsichtsrechte erhalten werde. „Wir treiben die umfassende Aufklärung voran“, sagte Geisel. Jost unterliege keinerlei Weisungen. Er habe das Recht auf Einsicht in alle Akten, egal in welcher Form sie vorliegen, dies gelte auch für als „geheim“ gekennzeichnete Akten. „Wir wollen lernen, wie wir uns besser aufstellen können“, sagte Geisel. Denn Berlin sei weiter „im Fokus des internationalen Terrorismus“. „Deshalb müssen wir besser werden.“ Wie berichtet hatten zahlreiche deutsche Behörden den späteren Attentäter im Blick, monatelang waren Amris Telefone überwacht worden, monatelang war er observiert worden. Dies wurde jedoch vor dem Anschlag ergebnislos eingestellt. Die Leiterin des Berliner Staatsschutzes, Jutta Porzucek, versicherte, dass man Amri ernst genommen habe. „Aber in unserer Prioritätenliste stand er nicht ganz oben.“ Die Überwachung habe nichts erbracht, um gegen Amri strafrechtlich vorzugehen. Man könne „leider nicht in den Kopf eines Straftäters reinschauen“. Man werde damit leben müssen, dass es auch in Zukunft Menschen gebe, die polizeibekannt seien und trotzdem solche Taten verübten.
Geisel kündigte an, alle Berliner Gefährder daraufhin zu überprüfen, ob sie nach dem Aufenthaltsgesetz abgeschoben werden können. Kürzlich hatte das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass gefährliche Islamisten ohne deutschen Pass auch abgeschoben werden können, wenn sie noch keine Straftaten begangen haben. Der Paragraf ist zwar mehr als zehn Jahre alt, wurde aber bislang nicht angewendet. Erst nach der Debatte um Amri hatte Niedersachsen auf dieser Grundlage zwei Islamisten abgeschoben. Die Klage der beiden Männer dagegen hatte das Gericht abgewiesen. Innensenator Geisel sagte, dass die meisten der etwa 80 Gefährder in Berlin nicht abgeschoben werden könnten, weil sie einen deutschen Pass hätten.Jörn Hasselmann
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