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Ein Brandenburger Polizist hat offenbar Strafanzeigen gegen junge Neonazis unterlaufen.

© dpa

Polizei in Brandenburg und Rechtsextremismus: Rechter Polizist erneut suspendiert

Nach Bekanntwerden rechtsextremer Umtriebe in der Brandenburger Polizei schritt Behördenchef Mörke ein. Doch nun kommt heraus: Die von ihm eingesetzte Untersuchungskommission übersah einige Vorfälle.

Frankfurt (Oder) - Erneut ist ein vorbelasteter Polizeibeamter aus der Inspektion Uckermark vom Dienst suspendiert worden, weil er offenbar mehr als einmal bei rechtsextremen Straftaten ein Auge zudrückte. Es handelt sich um Sven G., der frühere LKA-Beamte war 2005 und 2006 bei Neonazi-Aufmärschen in Halbe und Seelow – den sogenannten Heldengedenken – dabei und wurde deshalb in die Uckermark strafversetzt.

In Schwedt erstattete der Beamte trotz Hitlergruß keine Anzeige

Bereits im August 2015 war G. vom Dienst suspendiert worden. Durch Recherchen des rbb war bekannt geworden, dass er im Oktober 2014 bei einem Einsatz keine Anzeige gegen Jugendliche wegen des Hitlergrußes erstattet und keine Personalien aufgenommen hatte, sondern nur Platzverweise erteilte. Deshalb ermittelt die Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen ihn wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der Strafvereitelung im Amt. Polizeipräsident Hans-Jürgen Mörke ließ zudem rechte Umtriebe in der Polizei untersuchen und tauschte die Führung der Inspektion Uckermark wegen des Umgangs mit rechtsextremen Verstrickungen von Beamten aus.

Untersuchungskommission stieß nicht auf andere Vorfälle

Mörke entschied aber auch, dass gegen Sven G. bis Abschluss der Ermittlungen ein Dienstverbot bestehen bleibe. Das war offenbar etwas vorschnell und juristisch nicht gedeckt. Denn nach drei Monaten muss nach dem Beamtenrecht das Verbot der Dienstausübung enden, wenn mit der Disziplinarmaßnahme der Beamte nicht komplett aus der Polizei entfernt werden soll. Seit November war G. deshalb wieder im Dienst.

Nun konfrontierte der rbb die Polizeiführung mit neuen Erkenntnissen zu dem Beamten G. Erstaunlich ist, dass die von Mörke eingesetzte Untersuchungskommission im Sommer trotz Befragung von fast 90 Beamten nicht auf genau diese Vorwürfe gestoßen war.

Schon 2013 erstellte der Beamte keine Anzeige gegen einen Neonazi

Konkret geht es um Vorfälle aus dem April 2013. Damals war G. wegen einer besonderen Einsatzlage zum Streifeneinsatz aus Schwedt nach Prenzlau beordert worden. Bei zwei aufeinanderfolgenden Einsätzen hat er es unterlassen, Personalien von Mitgliedern der rechten Szene aufzunehmen und Strafanzeigen zu stellen. Wenige Tage danach aber nahm der Staatsschutz Ermittlungen wegen Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen auf und schloss diese auch erfolgreich ab.

Damals hatte der in Prenzlau bekannte Neonazi Sebastion F. nach einem Bericht des Informationsdienstes gegenrede.info mit anderen Neonazis an einem Discounter einen Punk bedroht. Auf seinem linken Mittelfinger trug er damals auch noch ein Hakenkreuz-Tattoo.

Waffe abgenommen, Ausübung der Dienstgeschäfte verboten

Am vergangenen Freitag nun reagiert die Polizeidirektion Ost auf die neuen Vorwürfe. Sven G. sei die Waffe abgenommen worden und es erfolgte „unmittelbar nach Bekanntwerden der neuerlichen Vorwürfe eine abermalige Suspendierung des Beamten“, hieß es. Das bereits eingeleitete Disziplinarverfahren sei um den aktuellen Vorwurf erweitert worden. Ermittellt wird nun wieder wegen Strafvereitelung im Amt.

Gegen einen zweiten Streifenbeamten, der an den beiden Einsätzen 2013 beteiligt war, sei gleichfalls ein Verfahren wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt eingeleitet worden.

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