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Der FDP-Bundestagsabgeordnete und frühere Bürgermeister von Eberswalde, Friedhelm Boginski.

© Thilo Rückeis TSP

Verdacht der Bestechlichkeit: Bundestag hebt Immunität von Brandenburger FDP-Abgeordnetem Boginski auf

Von 2006 bis 2021 war Friedhelm Boginski Bürgermeister der Stadt Eberswalde. Inzwischen ist er Abgeordneter im Bundestag – und steht nun vor einer Anklage wegen des Verdachts der Bestechlichkeit.

Stand:

Der Bundestag hat die Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Brandenburger FDP-Abgeordneten Friedhelm Boginski genehmigt. Nach einstimmigen Beschluss sei dessen Immunität am 30. Januar aufgehoben worden, heißt es auf der Homepage des Parlaments. Den Antrag gestellt hatte die für Korruptionsdelikte zuständige Staatsanwaltschaft Neuruppin. Ein Sprecher bestätigte am Montag einen entsprechenden Bericht von RBB24.

Boginski soll wegen des Verdachts der Bestechlichkeit angeklagt werden. Ihm wird vorgeworfen, in seiner Zeit als Bürgermeister von Eberswalde (Barnim) einen Investor bevorzugt zu haben, der der FDP mehrere Parteispenden überwiesen haben soll. Laut RBB geht es um eine Spendensumme im niedrigen fünfstelligen Bereich.

Im Gegenzug soll Boginski dafür gesorgt haben, dass ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor bevorzugt durch das Stadtparlament behandelt wurde. Es ging dabei um ein neues Wohnviertel in Eberswalde. Boginski weist den Vorwurf zurück. Er bestätigte zwar die Spende, einen Zusammenhang mit dem Bauvorhaben habe es aber nicht gegeben.

Ermittlungen vor dem Abschluss

„Die hiesigen Ermittlungen gegen den Beschuldigten Boginski wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und gegen zwei weitere Beschuldigte wegen des Verdachts der Bestechung im Zusammenhang mit der Einwerbung einer Parteispende stehen vor dem Abschluss“, teilte die Staatsanwaltschaft Neuruppin auf Anfrage mit. Bereits bei Einleitung der Ermittlungen habe eine diesbezügliche Genehmigung des Bundestages vorgelegen.

Der jetzt behandelte Antrag auf Aufhebung der Immunität sei nicht erst in der vergangenen Woche, sondern bereits früher auf dem vorgesehenen Dienstweg gestellt worden. „Nachdem der Deutsche Bundestag den Beschluss zur Aufhebung der Immunität getroffen hat, wird die Staatsanwaltschaft Neuruppin nunmehr zeitnah eine Abschlussentscheidung treffen“, teilte die Behörde mit.

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