
© Manfred Thomas
Spottmiete für Ex-Minister bei Kassenärztlicher Vereinigung: "Probleme bei der internen Kommunikation"
Die PNN berichteten mehrfach über die Spottmiete für Ex-Minister Speer. Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg übt sich dabei in Salamitaktik. Nun präsentiert sie wieder ganz neue Zahlen.
Stand:
Die von der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg gewährte mutmaßliche Billigmiete für Ex-Minister Rainer Speer sorgt weiter für Wirbel. Am Mittwoch widersprach der von der KVBB beauftragte Immobilienexperte, dessen Gutachten die Quadratmetermiete von 2,51 Euro für Speer ausgewiesen hatte (PNN berichteten), der Ständevertretung. „Ich habe keine Fehler gemacht“, sagte der Sachverständige Hubert Geppert den PNN. Vielmehr habe er sich bei dem Preis für die 132 Quadratmeter große Wohnung auf schriftlichen Angaben der KVBB berufen. Am Dienstag hatte die KVBB erklärt, das Gutachten weise „schwere redaktionelle Fehler auf“. Am Mittwoch erklärte die KVBB, die Fehler seien „nach interner Prüfung und Abstimmung mit dem Gutachter durch Kommunikations- und Übermittlungsfehler begründet“.
Staatsanwaltschaft prüft Verdacht auf Untreue
Wie berichtet prüft die Staatsanwaltschaft, ob sie in dem Fall wegen des Verdachts der Untreue ermittelt. Die KVBB verwahrte sich erneut gegen den „Vorwurf der Unwirtschaftlichkeit und der Veruntreuung der Beiträge“ ihrer rund 4000 Mitglieder. Gleichwohl habe man alle Unterlagen zu dem Vorgang an das Gesundheitsministerium geschickt, das die Rechtsaufsicht über die KVBB hat.
Kassenärztliche meint, nur 2,28 Quadratmetermiete nehmen zu dürfen
Zudem veröffentlichte die Vereinigung weitere Details zu dem Mietvertrag mit Speer, der in einer repräsentativen Altbauimmobilie in der Jägervorstadt wohnt, die die KVBB 1991 kaufte und damals den Mieter mit übernahm. So habe der Mieter die Wohnung unter anderem in Eigenregie und aus eigener Tasche modernisiert und ausgebaut, hieß es. Dafür sei ihm eine Kompensation zugesichert worden. Auf Nachfrage hieß es weiter, für Speer sei auch das Abstellen eines Fahrzeugs auf dem Grundstück möglich. Die KVBB hatte am Dienstag die durchschnittliche Kaltmiete mit 4,53 Euro angegeben, für die ursprüngliche Wohnung mit DDR-Mietvertrag sind es sogar nur 3,75 Euro. Speer hatte die Wohnung schon im März 1989 für 62 DDR-Mark angemietet – also schon vor dem Kauf durch die KVBB. Allerdings hatte zum Beispiel der brandenburgische Mieterbund erklärt, nach 25 Jahren hätte der Vermieter durchaus die Möglichkeit besessen, die Miete auf ortsübliches Niveau zu heben. Die KVBB widersprach: Ein Rechtsanwalt habe für den Speer-Mietvertrag „eine Entwicklung des Mietpreises unter voller Ausnutzung der gesetzlich möglichen Mietzinserhöhungen“ bis zum heutigen Tag analysiert. Das Ergebnis: Unter voller Ausnutzung der gesetzlich zulässigen Erhöhungen würde sich heute ein Mietzins von 2,28 Euro pro Quadratmeter ergeben – also weniger als der Mieter jetzt zahle.
Es bleiben Zweifel, ob die KVBB ihr Wirtschaftlichkeitsgebot erfüllte
Fraglich ist, ob die KVBB ihre Modernisierungskosten anteilig auf Speer umgelegt hat und ob sie tatsächlich alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um ihrem Wirtschaftlichkeitsgebot als Körperschaft des öffentlichen Rechts nachzukommen. Experten bezweifeln das. Intern hieß es sogar, bei Speers Mietvertrag und bei der Erweiterung seiner Wohnung sei es alles andere als üblich, sondern vielmehr drunter und drüber gelaufen.
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