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Kleinmachnow - Die Idee, das Freibad Kiebitzberge künftig von einer GmbH betreiben zu lassen, an der Kleinmachnow, Stahnsdorf und Teltow zu gleichen Teilen beteiligt sind, lässt sich offenbar schwer umsetzen. Denn nach einem seit zehn Jahren gültigen Runderlass des Innenministeriums zu Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung hat das so genannte Territorialprinzip zu gelten: Die wirtschaftliche Betätigung einer Kommune durch eine GmbH muss auf Gemeindegebiet stattfinden.