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Der Genehmigungsdschungel für Hausboote ist schwierig zu durchschauen, wie der Amtsleiter das brandenburgischen Wasser- und Schifffahrtsamtes, Michael Scholz, zusammenfasste. Grundsätzlich gilt: mobile Hausboote unterliegen dem Schifffahrts- und Führerscheinrecht, schwimmende Immobilien dem Baurecht.

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