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Werder (Havel) – Durfte ein Stadtverordneter aus Werder angesichts der dubiosen Vorgänge um die Blütentherme einen Betrugsverdacht gegen die Kristall Bäder AG äußern? Durfte er angesichts falscher Zusagen und bezahlter aber nicht erbrachter Leistungen von Hinweisen sprechen, dass Strafrecht im Raum stehe?

Von Christine Fratzke
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