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Übersprunghandlung. Christian Schenk gewann 1988 olympischen Gold - auch weil er gedopt hatte. Nun erwägt er, einen Antrag auf Opferhilfe zu stellen.

© picture alliance/dpa

Dopingopfer-Hilfe: Claudia Lepping: "Das ist Einladung zum Betrug"

Die Ex-Sprinterin Claudia Lepping über Defizite in der Dopingopfer-Hilfe und warum Christian Schenk keinen Anspruch auf Entschädigung haben sollte.

Frau Lepping, am Freitag geht die Aufstockung der Dopingopfer-Hilfe, die finanzielle Entschädigung für Geschädigte des DDR-Spitzensportsystems in Höhe von 10 500 Euro pro Person, durch den Bundesrat. Sie soll um 3,15 Millionen Euro auf insgesamt 13,65 Millionen erhöht werden. Sie sind zusammen mit drei anderen Experten gegen die Aufstockung und haben dies dem Sportausschuss in einem Brief mitgeteilt. Warum?

Wir glauben, dass hier etwas aus dem Ruder läuft. Dass zum einen die Opferzahlen eine Dimension erreichen, die uns irritiert. 2002 war von 500 bis 1000 Opfern die Rede, 2016 von 1000 bis 2000, und heute sollen plötzlich 13 000 bis 15 000 DDR-Sportler unwissentlich zwangsgedopt gewesen sein. Dabei gibt es sporthistorische und wissenschaftliche Quellen, die belegen, dass zwischen 1973 und 1989 gerade mal 10 000 Leistungssportler im Dopingsystem erfasst gewesen sind und maximal zehn Prozent durch Folgeschäden beeinträchtigt oder gefährdet waren.

Aber in diesen Zahlen sind nicht die Fälle der vererbten Schäden inbegriffen. Es gibt Studien, die eine Korrelation diesbezüglich nachweisen.

Die Studienleiter forschen nach eigenen Worten in einer Arbeitsgruppe mit dem Dopingopfer-Hilfeverein zusammen. Viel wichtiger aber: Wir, insbesondere der Zellforscher Werner Franke, glauben, dass es keine per DNA vererbten Schäden gibt. Franke ist der festen Überzeugung, dass es keinen toxikologischen Beweis dafür gibt. Auch Wissenschaftler von internationalem Renommee, die seit Jahrzehnten zu Dopingfolgen forschen, bestreiten in gültigen toxikologischen Gutachten ausdrücklich, dass Dopingfolgen dieser Art per DNA an eine zweite Generation Dopingopfer vererbbar sind.

Der Gesetzgeber scheint das anders zu sehen. Morgen wird der Bundesrat die Erhöhung vermutlich durchwinken.

Das wird er wahrscheinlich tun. Das Interessante dabei ist: Noch am 24. September dieses Jahres antwortete die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen, dass es für die gerade erwähnte Vererbbarkeit von Schäden, die sogenannte transgenerationale Traumatransmission, keine belastbaren wissenschaftlichen Belege gebe. Und trotzdem beschloss der Bundestag schon wenige Wochen später die Erhöhung. Nicht vergessen: Hier geht es um Steuergelder und wir, damit meine ich neben Werner Franke und mir den Präventionsexperten Gerhard Treutlein sowie den Diplomsportlehrer und Skilanglauftrainer Henner Misersky, haben den Eindruck, dass hier etwas nicht stimmt, dass der Gesetzgeber hier noch einmal draufgucken muss. Wir fordern, dass – wie es zur Anerkennung in den neunziger Jahren selbstverständlich war – wissenschaftlich begründete und fachlich unterstützte Gutachten Voraussetzung sind.

Opferhilfe-Vorsitzende Ines Geipel vermutet auch persönliche Kränkungen, die die Gruppe zu diesem Schritt veranlassen. Einige aus der Gruppe waren selbst Gründungsmitglieder der DOH. Offenbar gab es Differenzen.

Der Streit war von Beginn an einer um fachliche Zweifel. Aber das ist nicht der Auslöser für unser Vorgehen. Wir sind nicht auf Krawall gebürstet. Wir registrieren, dass hier ein paar Dinge wohlfeil zusammenlaufen: die hohe Zahl potenzieller Opfer, die fragwürdigen Gutachten und die Aufstockung des Opferfonds. Und eben Christian Schenk, der ankündigte, seine Entschädigungsansprüche mithilfe des Vereins prüfen zu lassen.

Der DDR-Zehnkämpfer, Olympiasieger von 1988, der in seiner Biografie zugab, wissentlich gedopt zu haben.

Schenk schreibt in seinem Buch, er leide an Depressionen und einer bipolaren Störung. Das ist schlimm für ihn. Aber er fällt nicht in die Kategorie Doping-„Opfer“. Er hat gezielt gedopt und wusste das damals auch, sagt er selbst. Nach der Wende hat er das zwei jahrzehntelang bestritten, obwohl es sogar eine Habilitation zu seinem Dopingfall gegeben hat. Nun sagt er, dass er genetisch durch seine Eltern vorbelastet sei. Dennoch sei es wahrscheinlich, dass Doping seine depressive Erkrankung ausgelöst habe. Wir halten das für eine Farce. Im Dopingopferhilfegesetz steht ausdrücklich, dass nur Anspruch hat, wer als Hochleistungssportler oder Nachwuchssportler ohne eigenes Wissen und gegen den eigenen Willen Doping erhalten hat.

Sie ziehen einen etwaigen Antrag von Schenk heran, um das Dopingopfer-Hilfegesetz generell in Frage zu stellen. Ist das nicht überzogen?

Wir haben immer gesagt, egal, wie der Dopingopfer-Hilfeverein den Fall Schenk bewertet, das hängt nicht von unserem grundsätzlichen Standpunkt ab, dass die Anerkennungsverfahren überprüft gehören. Im Hinweisblatt für das fachärztliche Gutachten des Bundesverwaltungsamtes steht wörtlich: „Es können bzw. sollen mithin auch solche erheblichen Gesundheitsschäden im Gutachten aufgeführt werden, die nur indirekt auf der Dopingmittelverabreichung beruhen oder/und aktuell nicht mehr vorliegen.“ Das ist viel zu unspezifisch. Das darf nicht sein. Das Gesetz war und ist immer schon eine Einladung zum fortwährenden Betrug durch damals dopende Sportler, die nun behaupten, nichts gewusst zu haben.

Könnte man sich nicht auf einen Vorschlag zur Güte einigen: Den Fonds in der Höhe halten und dann den vielleicht wenigeren Opfern mehr Geld als 10 500 Euro geben? Für schwer Betroffene ist das kaum eine Entschädigung.

Wenn es begründeten Anlass auch für solche Konsequenzen im politischen Rahmen gibt, warum nicht? Wichtig ist uns in diesem Zusammenhang aber schon: Uns geht es nicht darum, tatsächlich Geschädigten etwas wegzunehmen. Sie sollen bestmöglich unterstützt werden, gerade diejenigen, die damals minderjährig waren, die belogen wurden darüber, was ihnen gereicht wurde und die gesundheitliche Schäden davontrugen. Die Berliner Doping-Prozesse von 1998 bis 2000 sind vorbildlich, weil sie diese Körperverletzung klar feststellen. Doch wir wollen, dass die Kategorien stimmen. Außerdem geht es um etwas weiteres.

Ja?

Es geht auch um die Botschaft an die heutigen Nachwuchssportler, dass jeder für sich selbst verantwortlich ist. Dass niemand, auch in jungen Jahren, ein willfähriges Opfer des Leistungssportsystems ist. Ein Sportler kann, muss sogar selbstbestimmt einem Trainer sagen, ob er mit dessen Methoden einverstanden ist. Eine Trainerlizenz ist kein Freibrief zur Ausbeutung.

Glauben Sie, dass das in der DDR möglich war?

Es gab auch in der DDR Sportler und Trainer und Mediziner, die sich gegen Doping entschieden haben und bereit waren, die Konsequenzen zu tragen.

Das Gespräch führte Martin Einsiedler.

Claudia Lepping, 50, war eine erfolgreiche Sprinterin, die mit 19 Jahren das Doping in Westdeutschland kennen lernte – und nein sagte. Die Erfahrungen prägen sie bis heute.

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