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MIETAUSGLEICH IN HÄRTEFÄLLEN Wer in einer Sozialwohnung lebt und ein geringes Einkommen bezieht, erhält bei einer Mieterhöhung ab 21 Cent pro Quadratmeter und Monat wegen des Förderstopps maximal acht Jahre lang einen Ausgleich. Bezahlt wird der Zuschuss von der Investitionsbank Berlin (IBB), Telefon: 21 25 26 60.

Angeboten wird eine Wohnung im Vorderhaus eines Gebäudes in der Schöneberger Heylstraße 28. Die Wohnung verfügt über vier Zimmer, Küche, Bad/WC, Flur, Abstellkammer und Gäste-WC; zusätzlich gibt es eine Loggia.

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