
Teilen sich mehrere Eigentümer eine Wohnanlage, stellen sich bei der Verwaltung einige Fragen. Ein Experte erklärt, ob sich der Zweck eines gemeinsam genutzten Raumes verändern lässt.
Teilen sich mehrere Eigentümer eine Wohnanlage, stellen sich bei der Verwaltung einige Fragen. Ein Experte erklärt, ob sich der Zweck eines gemeinsam genutzten Raumes verändern lässt.
Noch liegt die Holzbauquote in Deutschland bei 21 Prozent. Doch das könnte sich bald ändern. Einige Anbieter wollen auch in den Geschosswohnungsbau vordringen. Manche gehen noch weiter.
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