
Das Erbgut menschlicher Keimzellen zu verändern, gilt als Tabu. Nun wird diskutiert, ob solche Eingriffe in Einzelfällen erlaubt werden sollen. Tatsächlich wurde die Grenze in den USA bereits überschritten.
Das Erbgut menschlicher Keimzellen zu verändern, gilt als Tabu. Nun wird diskutiert, ob solche Eingriffe in Einzelfällen erlaubt werden sollen. Tatsächlich wurde die Grenze in den USA bereits überschritten.
Juraprofessorin Dagmar Coester Waltjen über die gesetzlichen Regeln zur Fortpflanzungsmedizin
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