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Übergabe des Manifests für Parität in deutschen Parlamenten der Initiative #ParitätJetzt an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (m), SPD, MdB, durch die InitiatorInnen. Hier nach ihrer Unterschrift auf dem Deckblatt.

© Henning Schacht

Frauen ins Parlament!: Wir müssen mehr tun für Parität in der Politik

Der Frauenanteil in den Parlamenten geht zurück: Höchste Zeit, dagegen zu steuern. Warum nicht mit einem Paritätsgesetz für die Landtage? Möglich wäre es, wenn sich genug Entscheider dafür einsetzen.

Jutta Allmendinger
Eine Kolumne von Jutta Allmendinger

Stand:

Es war ein Vormittag der Freude. Am 9. Oktober 2024 wurde das Manifest für Parität in deutschen Parlamenten an die Präsidentin des Deutschen Bundestages, Bärbel Bas, übergeben. Anwesend waren auch Wolfgang Thierse und Rita Süssmuth, beide ehemalige Vorsitzende des Bundestages.

Die Reden waren kraftvoll. Die unnachahmliche Rita Süssmuth rockte den Saal, man fiel sich in die Arme. Die Hoffnung und der Optimismus waren wieder da, eine Parität von Frauen und Männern zu schaffen.

Diese ist dringend notwendig. Der Frauenanteil in den Parlamenten geht stark zurück, wie sich aktuell bei den letzten drei Landtagswahlen zeigte. Hatte Brandenburg vor 20 Jahren noch 41 Prozent weibliche Abgeordnete, sind es heute knapp 30 Prozent. In Thüringen lag der Frauenanteil 2014 bei 40 Prozent, heute liegt er bei 32 Prozent. In Sachsen sank der Anteil von 37 Prozent auf 27 Prozent.

Die Erklärung liegt auf der Hand. Parteien mit einer freiwilligen Frauenquote wie die Grünen und die Linke verlieren massiv an Stimmen und sind nicht mehr in allen Landtagen vertreten. Die AfD und das BSW haben keine freiwilligen Quoten – und sehr wenige Frauen auf ihren Listenplätzen.

Es sind aber nicht nur die Frauen, die verloren gehen, es sind Frauenrechte. Denn die geringe Repräsentanz von Frauen in der Politik führt auch zu weniger erfolgreichen Gesetzen zum Wohle der Frauen. Dies lässt sich kausal zeigen an der Rechtsprechung zu Abtreibung, Gewalt gegen Frauen, Entgelttransparenz oder Regelungen zur Pflege.

Auf Landesebene sind alle Initiativen zur Einführung eines Paritätsgesetzes durch die AfD verhindert worden. Auf Bundesebene dient das Grundgesetz als Maßstab. Verfassungswidrig muss die Einführung einer Quote für die Landtage deshalb nicht sein. Sie muss aber vom Parlament verabschiedet werden. Dies wird absehbar schwieriger. Wir als Zivilgesellschaft müssen jetzt aktiv werden, für Gleichberechtigung, Inklusion und Diversität kämpfen. Und mit den Abgeordneten des Bundestags Gespräche suchen, überzeugen. Sie sind es, die letztlich entscheiden. 

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