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Der übliche Prüfungsabstand reicht nicht angesichts der Infektionsgefahr.

© Armin Weigel/dpa

Update

Coronavirus in Berlin und Brandenburg: Abiturprüfungen verschieben oder nicht? – Schulleiter können selbst entscheiden

Die Kultusminister verfehlen abermals gemeinsames Vorgehen in der Coronakrise. Ausfall von Abiturprüfungen wird nicht mehr ausgeschlossen.

Die Schulleiter von Berlin und Brandenburg können wegen der Coronakrise selbst entscheiden, ob sie ihre Abiturtermine verschieben. Darauf haben sich Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres und Brandenburgs Bildungsministerin Britta Ernst (beide SPD) am Mittwoch verständigt. Neben den Hauptterminen könnten demnach auch die Nachschreibtermine genutzt werden.

Die Brandenburger Leiter sollen sich bis 19. März entscheiden, die Berliner bis 20. März. In Berlin betrifft die Verschiebemöglichkeit nur die Abiturprüfungen, die nach den Osterferien angesetzt sind. In Brandenburg starten die Abiturprüfungen ohnehin erst nach den Osterferien.

Zuvor waren bereits die Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss und zur Berufsbildungsreife verschoben worden.

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Eine bundesweit einheitliche Regelung ist somit entgegen der ursprünglichen Verabredung der Kultusministerkonferenz (KMK) nicht mehr möglich, denn Mecklenburg-Vorpommern und Bayern hatten bereits zuvor bekanntgegeben, dass sie das Abitur verschieben. Als neues Ziel nannte die KMK am Mittwoch, dass sich Länder in Gruppen zusammenschließen und die Prüfungen jeweils an den gleichen Tagen schreiben.

Man hoffe, dass überwiegend die ursprünglich geplanten Termine gehalten werden könnten, dennoch bereite sich die KMK „auf eine mögliche Verschiebung oder sogar den Ausfall von schriftlichen oder mündlichen Prüfungen vor“.

Gegensätzliches Signal von Schulleitern und Schülern

In Berlin appellierte der Vorsitzende der Vereinigung der Oberstudiendirektoren, Ralf Treptow, an die Mitglieder, die frühen Termine zu nutzen, da die „Erkrankungsrate ansteigen dürfte“. Miguel Góngora vom Vorstand des Landesschülerausschusses positionierte sich entgegengesetzt und forderte eine generelle Verschiebung.

Wie die Mehrzahl der Schulen mit der Aufgabe, selbst die Abiturtermine zu wählen, umgehen, ist noch nicht absehbar. Landeselternsprecher Norman Heise empfahl den Schulleitern, die Schulkonferenz zu konsultieren, um auf diesem Wege mit Schülern, Lehrern und Eltern gemeinsam zu entscheiden. Die Zeit zur Eibeziehung des großen Gremiums ist allerdings knapp.

Wie groß ist die Flexibilität der Schulen?

Zur Verunsicherung beitragen dürfte auch die Tatsache, dass es unterschiedliche Formulierung zum Grad der Entscheidungsfreiheit gibt. So hieß es am Dienstag in einem Brief der Bildungsverwaltung an die Schulen, man solle die Terminverlegung nur nutzen, „wenn besondere schulinterne Herausforderungen vorliegen.“ Als Beispiel werden „Quarantäne, hoher Krankenstand des Personals oder andere Gründe“ genannt, „die eine Verschiebung aus Ihrer Perspektive zwingend gebieten.“

Am Mittwoch klang das schon wesentlich offener. Da hieß es seitens der Bildungsverwaltung,. die Schüler könnten „beruhigt in die Abiturvorbereitung gehen“, die Terminmöglichkeiten seien „der besonderen Situation“ so angepasst worden, „dass nun neben den Hauptterminen auch die Nachschreibtermine für die Abiturprüfung genutzt werden können: Die Entscheidung treffen die jeweiligen Schulleitungen.“

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Wenn also Schulleitungen der Auffassung seien, „dass die Vorbereitung ihrer Schülerinnen und Schüler auf die Abiturprüfung nur eingeschränkt möglich war, können sie jeweils entscheiden, ob sie den Haupt- oder lieber den ersten Nachschreibetermin als Termin für die Abiturprüfungen nutzen wollen.“

„Kein Schüler soll Nachteile erleiden"

Scheeres nannte es „in diesen besonderen Zeiten für Schulen wichtig, dass sie flexibel und der jeweiligen Situation angemessen entscheiden können.“ Kein Schüler, keine Schülerin solle Nachteile erfahren. Auch Britta Ernst lobte die „flexible Lösung“ und wünsche allen Abiturientinnen und Abiturienten „trotz der angespannten Lage viel Erfolg.“

Anmerkung: In einer früheren Fassung dieses Textes fehlte die Einschränkung, dass die Verschiebemöglichkeit der Abiturprüfungen nur für die Termine nach den Osterferien gilt. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.

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