
© dpa/Paul Zinken
Alexanderplatz, Neukölln und Schöneberg: Das sind die Waffen- und Böllerverbotszonen zum Jahreswechsel in Berlin
Auch zum Start in das Jahr 2025 ist das Böllern an vielen Orten in Berlin verboten. In diesem Jahr gelten auch an vielen Bahnhöfen Waffenverbote.
Stand:
In Berlin werden auch in der diesjährigen Silvesternacht Verbotszonen für Feuerwerk errichtet. Wie ein Sprecher der Berliner Polizei am Samstag dem Tagesspiegel bestätigte, werden diese an den gleichen Orten wie im Vorjahr gelten. Zuerst berichtete die „Berliner Zeitung“.
Sonnenallee, Alexanderplatz, Steinmetzkiez: Die Verbotszonen im vergangenen Jahr
Vor einem Jahr hatte die Polizei in Berlin drei größere Böllerverbotszonen festgelegt. Vom 31. Dezember 2023 um 18 Uhr bis zum 1. Januar 2024 um sechs Uhr morgens war es untersagt, am Alexanderplatz in Berlin-Mitte, im Bereich des Steinmetzkiezes in Schöneberg und auf einem Teil der Sonnenallee sowie angrenzender Nebenstraßen im Bezirk Neukölln Feuerwerk der Kategorien F2, F3 und F4 mitzuführen oder zu zünden.
Außerdem war die Verwendung von Pyrotechnik innerhalb des Veranstaltungsbereiches der Silvesterfeier am Brandenburger Tor von den Veranstaltern untersagt worden. Daneben wird der Bereich rund um die Silvesterparty und auf der Straße des 17. Juni an Silvester ab 14 Uhr und an Neujahr bis 6 Uhr zur Waffen- und Messerverbotszone erklärt. Die Zone schließt den Großen Tiergarten, Teile des Hansaviertels und des Regierungsviertels ein.
Durch eine Novelle des Waffengesetzes durch den Bund dürfen jetzt auch die Bundesländer solche Verbotszonen verhängen. Davon macht Berlin nun im Bereich rund um das Partygelände auf der Straße des 17. Juni erstmals Gebrauch. Vom Waffen- und Messerverbot sind alle Waffen und Messer betroffen, dazu gehören auch Küchen- und Gebrauchsmesser. Ausnahmen gibt es etwa für Gastronomen.
Zusätzliche Waffenverbotszonen an Silvester
Zusätzliche Waffenverbotszonen gelten an den Bahnhöfen Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln und Südkreuz. An diesen Orten hat die Bundespolizei eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen. Die U-Bahnhöfe sind davon ausgenommen.
Im Internet informiert die Berliner Polizei bereits über allgemeine Regeln zum Silvesterfeuerwerk. Dort wird unter anderem darauf hingewiesen, dass Feuerwerk ausschließlich im Zeitraum vom 31. Dezember um 18 Uhr bis zum 1. Januar um sieben Uhr gestattet ist.
Ein Verstoß werde mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet, heißt es dort. Außerdem werden Elternbriefe in sieben Sprachen zum Download angeboten, darunter auf Deutsch, Arabisch, Türkisch, Russisch und Ukrainisch. (Tsp, epd)
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: