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Auf dem Weihnachtsmarkt am Gendarmenmarkt will der Betreiber die 2G-Regelung anwenden.

© imago stock&people/CHROMORANGE

Senat beschließt Corona-Regelung: Berliner Weihnachtsmärkte können zwischen 2G und Maskenpflicht wählen

Veranstalter können dieses Jahr selbst entscheiden: Kontrollierter Zugang nur für Geimpfte und Getestete oder Zugang auch für Ungetestete mit Maske und Abstand.

Berliner Weihnachtsmarktbetreiber dürfen in diesem Jahr selbst entscheiden, ob der Zugang unter die 2G-Regelung (nur für Geimpfte und Genesene) fällt oder ob Maskenpflicht und Abstandsregelungen gelten – dann muss der Zugang nicht kontrolliert werden, es dürften auch Ungetestete kommen. Das hat der Senat in seiner Sitzung am Dienstag beschlossen.

Demnach bestehe auf Weihnachtsmärkten grundsätzlich eine Maskenpflicht. Zugleich wird den Betreibern die Möglichkeit gegeben, die Märkte nur für Geimpfte und Genesene zu öffnen. In diesem Fall entfällt die Maskenpflicht. Auch die Vorgabe, 1,50 Meter Abstand zu anderen Personen zu halten, findet dann keine Anwendung.

Die zuvor auch diskutierte Anwendung der 3G-Regelung – Zugang nur für Geimpfte, Genesene und Getestete – findet in der nun beschlossenen Verordnung keine Berücksichtigung.

„Wir haben viele Weihnachtsmärkte ohne Zugangsbeschränkung“, sagte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) im Anschluss an die Senatssitzung. Sie dürfen auch auf einen solchen Weihnachtsmarkt gehen, wenn sie nicht geimpft sind.“ Die Situation sei dort vergleichbar mit der eines Wochenmarkts.

Anders ist die Lage bei umzäunten Geländen wie beim Weihnachtsmarkt am Gendarmenmarkt. Dort kann der Betreiber selbst entscheiden, stattdessen den Zugang nach der 2G-Regel zu beschränken – und dieser hat das auch genau so in der vergangenen Woche bereits angekündigt.

Zu den Einlass-Kontrollen teilte Gendarmenmarkt-Veranstalter Helmut Russ mit: „Grundsätzlich sollte doch von der Ehrlichkeit der Menschen, also auch der Besucher, ausgegangen werden.“ Er hätte Stichproben-Kontrollen auf dem Gelände und den Eingängen bevorzugt. Die Zusatzkosten für die Corona-Checks bezifferte Russ auf mindestens 100.000 Euro. Russ betonte, dass der Schutz der Menschen im Vordergrund stehe. In Berlin gibt es rund 50 Weihnachtsmärkte.

3G auf dem RAW-Gelände und am Roten Rathaus

Auch die Weihnachtsmärkte auf dem RAW-Gelände und am Roten Rathaus finden laut der Betreiber in diesem Jahr unter Einhaltung der 2G-Regel statt. Im letzteren Fall rechnet Veranstalter Hans Dieter Laubinge durch die Kontrollen jedoch mit Zusatzkosten von 75.000 Euro.

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Doch auch auf den grundsätzlich frei zugänglichen Veranstaltungen gilt: Bei Fahrgeschäften oder Zelten greifen die gleichen Gegebenheiten wie in der Gastronomie. Der Zutritt ist je nach Wahl des Betreibers an die 2G- oder 3G-Regel gebunden.

Auf dem Breitscheidplatz soll der Markt mit Maskenpflicht und 3G-Regel stattfinden, teilte der Vorsitzende des Schaustellerverbands Berlin Michael Roden mit.

Die neuen Corona-Regeln für die Weihnachtsmärkte sind bei den Veranstaltern positiv aufgenommen worden. „Wir sind froh, dass wir jetzt Planungssicherheit haben“, sagte Sven-Uwe Dettmann vom Weihnachtsmarkt in der Zitadelle Spandau. Etwas früher hätten diese kommen können. Er hoffte, dass es jetzt bei den Regeln bleibe. Der Veranstalter von der Zitadelle Spandau will auf dem Markt die 2G-Regel gelten lassen.

Auch der Schaustellerverband Berlin begrüßte die Regelung: „Schließlich ist damit jeder auf dem gleichen Wissensstand und es fühlt sich niemand ausgegrenzt“, teilte eine Sprecherin mit. Die Schausteller veranstalten den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz. (mit dpa)

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