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Die Zentrale der Berliner Wasserbetriebe in der Neuen Jüdenstraße.

© imago/Schöning

Landesbetriebe-Chefs werden zu üppig entlohnt: Berlins Rechnungshof kritisiert Höhe der Gehälter und Tantiemen

Die Vorstände von Berlins landeseigenen Unternehmen wie BVG oder Wasserbetriebe verdienen deutlich besser als Senatoren, kritisiert der Rechnungshof. Außerdem profitieren sie von Sonderregelungen.

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Für ihre relativ sorgenfreien Jobs an der Spitze landeseigener Unternehmen werden Vorstände und Geschäftsführer zu hoch bezahlt, kritisiert der Landesrechnungshof in seinem aktuellen Jahresbericht. Außerdem seien komfortable Regelungen zu Unfallversicherungen oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall „weder angemessen noch üblich“.

Der Rechnungshof hatte sich die Gehaltsstrukturen von fünf Betrieben – BVG, BSR, Wasserbetriebe, Investitionsbank Berlin (IBB) und die Berliner Lottogesellschaft (DKLB) – der Jahre 2017 bis 2022 genauer angeschaut und erhebliche Mängel festgestellt.

Die Vorstände der Betriebe verdienten demnach im Jahr 2022 zwischen 208.000 und 483.000 Euro. Sie trügen ein „deutlich geringeres Erfolgs- und Haftungsrisiko als Geschäftsführungen von Unternehmen der privaten Wirtschaft“ tragen, heißt es im Bericht. Je mehr sie dem öffentlichen Dienst ähneln, desto eher sollten sie sich auch an der Höhe der dort gezahlten Vergütungen orientieren.

Konkret könnten die Bezüge von Senatoren ein Maßstab für die Vergütungshöhe sein. Da Manager von Landesbetrieben anders als Senatoren keine Pensionszahlungen erhielten, sei ein entsprechender Aufschlag gerechtfertigt. „Hiernach könnten Vorstandsbezüge zwischen 248.000 und 298.000 liegen. Die Vorstandsbezüge der vier größeren Anstalten übertreffen diese Beträge jedoch erheblich“, erklärt der Rechnungshof.

Bei der DKLB sollte der Maßstab „kleiner Landesämter“ angelegt werden, deren Leiter etwa 102.000 Euro im Jahr erhielten. Die beiden Vorstandsmitglieder Marion Bleß und Hansjörg Höltkemeier bekämen aber zusammen insgesamt 420.000 Euro. „Dass die Leitung ein kleines landeseigenes Unternehmen wie drei bis vier Mal so viel an Personalaufwendungen verursacht wie die Leitung eines vergleichbar großen Landesamtes, kann nicht mehr als angemessen angesehen werden“.

Die Lottogesellschaft Berlin bezahlt ihre Vorstände zu großzügig, findet der Landesrechnungshof.

© dpa/Bernd Weißbrod

Der Senat habe bislang keine Kriterien für die Höhe der Gehaltszahlungen festgelegt, noch etwaige Erläuterungen dazu vorgenommen.

Jährlich könnten bei der Vergütung der Manager 2,1 Millionen Euro eingespart werden. Der Rechnungshof empfiehlt dem Senat, eine Klassifizierung der Landesunternehmen und eine „Definition von Gehaltsbändern oder Vergütungsobergrenzen“ .

Vorgaben für Boni werden nicht beachtet

Bei den Tantiemen, also leistungsabhängigen Bonuszahlungen, mache der Senat immerhin Vorgaben. Sie sollten an die wirtschaftliche Entwicklung gekoppelt sein und konkreten Zielvereinbarungen folgen. Dazu habe der Senat sogar Eckpunkte und Kriterien formuliert, die allerdings nicht beachtet worden seien.

Dennoch wurden die Ziele oft allgemein und nicht messbar formuliert, dass „bis auf wenige Ausnahmen eine Zielerreichung von 100 Prozent und darüber der Regelfall“ war, etwa: „Kunden- und Mitarbeiter-Zufriedenheit“ oder „Einhaltung regulatorischer Anforderungen“.

Die Aufsichts- und Verwaltungsräte müssten sich intensiver mit den Vorgaben des Landes und den konkreten Zielaufstellungen befassen, fordern die Autoren des Berichts.

Diese Regelungen sind weder angemessen noch üblich und weichen von der Vergütungsstruktur, die ansonsten in den jeweiligen Unternehmen gilt, eklatant ab.

Berliner Rechnungshof zu Zahlungen im Krankheitsfall

Kaum nachvollziehbar sei auch die Extra-Versorgung im Krankheitsfall. Werde der Lohn normalerweise für sechs Wochen weitergezahlt, erhalten einige Vorstandsmitglieder laut Rechnungshof ihr Grundgehalt während einer Krankheit bis zu sechs, neun oder gar zwölf Monaten weitergezahlt. Selbst Tantiemen würden erst nach einer längeren Auszeit von drei oder sechs Monaten gekürzt.

„Diese Regelungen sind weder angemessen noch üblich und weichen von der Vergütungsstruktur, die ansonsten in den jeweiligen Unternehmen gilt, eklatant ab.“

Üppig sind auch die Regelungen bei Unfällen. Für mehrere Vorstandsmitglieder wurden Versicherungen über Deckungssummen zwischen 250.000 und 1,1 Millionen Euro abgeschlossen. „Für einige Vorständinnen und Vorstände waren sogar Schäden im privaten Bereich versichert.“

Aletta von Massenbach, Vorsitzende der Geschäftsführung der Flughafen-GmbH, gehört zu den am besten bezahlten Managern Berlins.

© dpa/Patrick Pleul

Nach dem Corporate Governance Codex des Landes ist für Mitglieder der Geschäftsführung von Landesunternehmen eine Manager-Haftpflichtversicherung abzuschließen, wenn sie erhöhten unternehmerischen Risiken ausgesetzt sind. Dabei müsse aber ein Selbstbehalt vereinbart werden. Außerdem müsse es eine Risikoanalyse geben, erklärt der Rechnungshof. Beides sei in einem Fall nicht beachtet worden.

Einsatz von Headhuntern nicht begründet

Der Rechnungshof kritisiert auch die aufwendigen Verfahren, wenn Vorstandsposten neu ausgeschrieben werden. In allen zehn Besetzungsverfahren zwischen 2017 und 2022 wurden „Personalberatungsunternehmen“ beauftragt, also Headhunter, die geeignete Kandidaten ansprechen.

Dafür gaben die Unternehmen mehr als eine Million Euro aus. Es lägen vonseiten der zuständigen Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe keine Begründungen vor, warum externe Unterstützung bei diesen Ausschreibungen eingekauft wurde.

Vorgaben des Senats gebe es bei der Nutzung von Dienstwagen. Demnach stehe den Vorständen kleiner Unternehmen kein Dienstwagen zu. Bei mittleren Unternehmen gelte ein Listenpreis von maximal 67.000 Euro.

„Mitnahmeeffekte“ bei Dienstwagenregelung

Nur die Hälfte der Vorstände der fünf Unternehmen habe zum Stichtag 1. September 2023 einen Dienstwagen in Anspruch genommen. Wird darauf verzichtet, können maximal 12.500 Euro per anno als Kompensation gezahlt werden. „Die in vier Fällen in Anspruch genommene Kompensationsregelung deutet auf Mitnahmeeffekte hin.“

Das Dienstwagenprivileg sollte deswegen „kritisch hinterfragt und mögliche Beschaffungen einzelfallbezogen auf deren Notwendigkeit überprüft werden“.

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe – aktuell von Franziska Giffey (SPD) geführt – habe die Kritik des Rechnungshofes in einer Stellungnahme überwiegend zurückgewiesen.

Die Gehälter seien „in angemessener Höhe festgelegt“, Zielvereinbarungen für die Gewährung von Tantiemen seien anspruchsvoll, Leistungen im Krankheitsfall und beim Unfallschutz erfolgten im Rahmen der Vorgaben und seien erforderlich und angemessen.

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