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Franziska Giffey (SPD), Regierende Bürgermeisterin von Berlin, gibt eine Pressekonferenz nach der Sitzung des Berliner Senats im Roten Rathaus.

© Carsten Koall/dpa

„Solidarität mit Ukraine gilt uneingeschränkt“: Giffey verteidigt Verbot ukrainischer Flaggen an Gedenkorten in Berlin

Berlins Regierende Bürgermeisterin hat die weltweite Kritik am Teil-Verbot ukrainischer flaggen in Berlin zurückgewiesen. Die Strategie sei aufgegangen.

Der Berliner Senat weist die weltweite Kritik am Verbot ukrainischer Flaggen an 15 Gedenkorten zurück. Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) sagte am Dienstag: „Die Solidarität der Landesregierung mit der Ukraine gilt uneingeschränkt. Wir haben lediglich dafür sorgen wollen, dass es auf Kriegsgräbern von vor über 70 Jahren nicht zu den Auseinandersetzungen von Heute kommt.“

Unter anderem der ukrainische Botschafter Andrij Melnyk hatte das Verbot als „Ohrfeige an die Ukraine“ bezeichnet. Der ukrainische Außenminister Dmytro Kuleba sagte, es sei falsch, ukrainische Fahnen so zu behandeln wie russische Symbole. Auch von CDU und FDP in Berlin und in der Regierungskoalition selbst ist das Vorgehen des Senats kritisiert worden.

Innensenatorin Iris Spranger (SPD) dagegen verteidigte die Auflage der Polizei am Dienstag erneut.

„Die Strategie der Polizei ist aufgegangen. Ein friedliches Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus konnte stattfinden“, sagte sie und lobt den „besonnenen Einsatz“ der Polizei.

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Spranger widersprach dem Eindruck, ukrainische Flaggen seien generell verboten gewesen: „Wir haben eine klare Trennung zwischen dem vorgenommen, was in Berlin allgemein galt und was an den 15 Orten“, sagte sie.

„Die ukrainische Botschaft wurde rechtzeitig vorher informiert“, betonte Spranger, die darauf hinwies, dass das Verbot außerdem nicht für Diplomaten und Veteranen des Weltkriegs gegolten habe. Giffey stellte sich am Dienstagnachmittag persönlich der Kritik ukrainischer Gruppen vor dem Roten Rathaus.

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Die nachträgliche Klage von Berlins CDU-Generalsekretär Stefan Evers gegen das Flaggenverbot an den 15 Ehrenmalen ist indes beim Verwaltungsgericht eingegangen. Evers will das Verbot ukrainischer Flaggen für rechtswidrig erklären lassen. Mit einer Entscheidung sei aber nicht mehr in diesem Jahr zu rechnen, sondern frühestens 2023 zu rechnen, sagte ein Gerichtssprecher.

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