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Allein in der berühmten Berliner Karl-Marx-Allee könnten bis zu 2000 Wohnungen betroffen sein.

© dpa/Annette Riedl

Heizkosten-Abrechnung: Mehrere Tausend Berliner haben Anrecht auf Erstattung

Seit 2014 ist der Einbau sogenannter Wärmemengenzähler vorgeschrieben. Die Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte hat sie vielfach nicht eingebaut. Ihr drohen sechsstellige Nachzahlungen.

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Der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte (WBM) droht die Rückzahlung von Heizkosten in sechsstelliger Höhe. Wie ein Sprecher des Unternehmens dem Tagesspiegel bestätigte, hat die WBM in mehreren Häusern entlang der Karl-Marx-Allee bislang auf den Einbau sogenannter Wärmemengenzähler verzichtet. Weil ohne diese Zähler Heizkosten nur pauschal berechnet werden können, steht den Mieterinnen und Mietern der betroffenen Wohnungen per Gesetz eine Erstattung in Höhe von 15 Prozent ihrer Heizkosten zu.

Unklar ist derzeit, wie viele Mieterinnen und Mieter von dem Vorgehen betroffen sind. Laut Niklas Schenker, dem wohnungspolitischen Sprecher der Linksfraktion, schätzt seine Partei die Zahl der betroffenen Wohnungen auf 1.650. Sie wurde durch Durchsicht von Heizkostenabrechnungen ermittelt, die der Linke im Zuge ihres Heizkostenchecks durch Mieterinnen und Mieter vorgelegt worden sind.

15
Prozent der Heizkosten gibt es pauschal zurück, wenn der Zähler fehlt.

„Insgesamt könnten mehr als 2.000 Wohnungen der WBM in dem Gebiet betroffen sein“, heißt es in einer Mitteilung der Partei vom Samstag. Auf die WBM kämen in diesem Fall Rückzahlungen von bis zu 300.000 Euro zu – vorausgesetzt, alle Mieterinnen und Mieter machen von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch. In mindestens einem Fall wurde laut Schenker bereits widersprochen, die Entschädigungssumme lag bei rund 150 Euro.

WBM kündigt Erstattung an

Matthias Borowski, Sprecher der WBM, erklärte dem Tagesspiegel auf Nachfrage: „Die Nebenkostenabrechnungen der WBM sind grundsätzlich korrekt und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.“ Gleichzeitig räumte er ein, dass „in einigen Fällen unserer Heizstationen kein Wärmemengenzähler für die Warmwasserbereitung eingebaut wurde“.

Die genaue Anzahl der Objekte und Haushalte ohne installierte Wärmemengenzähler könne die WBM „in der kurzen Zeit nicht exakt benennen“, erklärte Borowski weiter. Betroffene Mieterinnen und Mieter hätten ein Kürzungsrecht ihrer Heizkosten und könnten dieses per Einspruch geltend machen. Entsprechende Kürzungen würden veranlasst, sollten die Voraussetzungen gegeben sein, ergänzte Borowski.

Rund 100 Mieterinnen und Mieter der Karl-Marx-Allee informierten sich über eine teilweise Erstattung ihrer Heizkosten.

© Linke Berlin

Festgehalten ist der Entschädigungsanspruch für betroffene Mieterinnen und Mieter in der sogenannten Heizkostenverordnung. Sie legt seit 2014 fest, dass der Einbau von Wärmemengenzählern, die eine individuelle Berechnung der Heizkosten erlauben, verpflichtend ist. Fehlt der Wärmemengenzähler, können Mieterinnen und Mieter 15 Prozent ihrer Betriebskostenzahlung pauschal zurückfordern.

Schenker, dessen Partei am Freitagabend zu einer Einwohnerversammlung im Rathaus Mitte geladen hatte, forderte von der WBM und anderen Wohnungsbauunternehmen Transparenz. „Mindestens bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen muss schnell Klarheit geschaffen werden, wie viele Mieterinnen und Mieter betroffen sind.“

Viele der rund 100 am Freitagabend versammelten Mieterinnen und Mieter hätten berichtet, aufgrund gestiegener Heizkosten ihren Verbrauch reduziert und mitunter in der eigenen Wohnung gefroren zu haben. Dass der eigene Verbrauch bei der Heizkosten-Berechnung nachrangig sei, habe die Menschen hart getroffen. 80 Betroffene hätten noch vor Ort den Antrag auf Erstattung unterzeichnet, erklärte Schenker. Weitere Mieterversammlungen auch in anderen betroffenen Siedlungen sind bereits in Planung.

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