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Kostenbeteiligung bei Hochrisikospielen: Berliner Polizeigewerkschaft fordert Einzelfallprüfung
Fußballvereine dürfen bei Hochrisikospielen an den Mehrkosten beteiligt werden. Der Berliner Senat lehnt das ab. Die Polizeigewerkschaft fordert, die Möglichkeit zumindest als Druckmittel zu nutzen.
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Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Berlin fordert den Senat auf, Vereine möglicherweise im Einzelfall an den Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen zu beteiligen. „Wir erwarten keine generelle Kostenübernahme“, sagte Stephan Weh, Landesbezirksvorsitzender der GdP, am Freitag im Sportausschuss des Abgeordnetenhauses. „Wir sind aber der Meinung, dass Berlin sich dieser Möglichkeit nicht durch eine pauschale Absage entziehen sollte.“
Stattdessen warb Weh dafür, „im Einzelfall genau zu prüfen, ob ein Verein zum Beispiel durch ausbleibende Kooperation bei einem Hochrisikospiel doch mal zur Kasse gebeten werden kann“. Er sprach von einem „Hebel“, der nicht zwingend genutzt werden müsse. „Wir sind keine steuerfinanzierten Sicherheitsdienste“, argumentierte Weh. „Wir übernehmen Hoheitsrechte.“
Hintergrund der Debatte ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Mitte Januar. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) war damals mit einer Beschwerde gegen das Vorgehen des Landes Bremen gescheitert. Dort können Veranstalter von gewinnorientierten Veranstaltungen seit 2014 zur Kasse gebeten werden, wenn „der Einsatz von zusätzlichen Polizeikräften vorhersehbar erforderlich wird“. Dies ist in der Regel bei sogenannten Hochrisikospielen von Fußballklubs der Fall, bei denen die Polizei eine erhöhte Gefahr von gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Fangruppen sieht.
Senat lehnt eine Kostenbeteiligung weiterhin ab
Sport- und Innensenatorin Iris Spranger (SPD) erklärte kurz darauf, dass das Land Berlin nicht plane, dem Bremer Vorbild zu folgen. Diese Haltung bekräftigte am Freitag Sportstaatssekretärin Franziska Becker (SPD). Das Urteil lasse viele Fragen offen, sagte Becker. Viele Vereine, gerade in unteren Ligen, könnten entsprechende Zusatzkosten gar nicht leisten, ohne in finanzielle Schieflage zu geraten.
Zudem dürfe es nicht zu einem Flickenteppich an Regeln unter den Bundesländern kommen, aus dem sich „sportliche und wirtschaftliche Wettbewerbsnachteile“ ergeben würden. Becker kündigte an, dass das Urteil auch Thema auf der kommenden Sportministerkonferenz der Bundesländer Anfang Mai und auf der kommenden Innenministerkonferenz Mitte Juni sein wird.
Die beiden Berliner Fußballbundesligisten, Union Berlin und Hertha BSC, begrüßten die Haltung des Berliner Senats. Eine Gebührenregelung erhöhe weder die Sicherheit noch die Einsatzstunden für Polizeikräfte, sagte Thomas Herrich, Geschäftsführer von Hertha BSC. Das müsse jedoch das gemeinsame Ziel sein.
Dirk Zingler, Präsident des 1. FC Union Berlin, erklärte, dass sein Verein gemeinnützig sei und demnach gar nicht auf kommerzielle Gewinne ziele. Schon daran würde eine Übertragung der Bremer Regelung scheitern. Zudem differenziere diese nicht, ob das Gewaltpotenzial von der Gastmannschaft ausgehe und ob es sich um eine Gefahr innerhalb oder außerhalb des Stadions handle.
Die von Dennis Buchner, sportpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, ins Spiel gebrachte Idee eines Solidaritätsfonds aller Profiklubs sei laut Zingler unrealistisch, weil die wirtschaftliche Situation und auch die Anzahl der möglichen Hochrisikospiele der einzelnen Vereine zu unterschiedlich seien.
Im vergangenen Jahr gab es in Berlin neun Hochrisikospiele. Diese werden von der Polizei im Vorfeld festgelegt. Sowohl die Vereine als auch die GdP betonten, dass die Zusammenarbeit bei Sicherheitsabsprachen in Berlin bislang ausgesprochen gut laufe.
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