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Spranger reagierte auf das Urteil aus Karlsruhe. (Archivbild)

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Update

Polizeikosten bei Hochrisikospielen: Berlin plant keine Beteiligung von Fußballvereinen

Die Bundesländer dürfen Fußballklubs bei Hochrisikospielen an den Polizeikosten beteiligen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Berlin will sich dieser Praxis nicht anschließen.

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Berlin plant derzeit nicht, Fußball-Profiklubs an den Kosten für Hochsicherheitsspiele zu beteiligen. „Wir werden das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und seine Begründung bewerten, sobald sie vorliegt“, sagte Innensenatorin Iris Spranger (SPD) dem Tagesspiegel. „Es gilt aber auch weiterhin meine Position, dass das Land Berlin keine Kostenbeteiligung für Vereine an Zusatzausgaben bei Polizeieinsätzen im Hinblick auf Hochrisikospiele plant.“ Man stehe dazu im regelmäßigen Austausch mit regionalen Vereinen.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) war mit einer Beschwerde gegen das Vorgehen des Landes Bremen gescheitert. Dort können Veranstalter von gewinnorientierten Veranstaltungen seit 2014 zur Kasse gebeten werden, wenn „der Einsatz von zusätzlichen Polizeikräften vorhersehbar erforderlich wird“. Dies ist in der Regel bei sogenannten Hochrisikospielen von Fußballklubs der Fall.

Insgesamt gab es in Berlin in den Jahren 2022 bis 2024 zehn Hochsicherheitsspiele, wie die Senatsverwaltung für Inneres und Sport dem Tagesspiegel am Dienstag mitteilte. Zu den Kosten konnten jedoch keine näheren Angaben gemacht werden. „Ausgaben für Polizeieinsätze sind grundsätzlich durch die im Haushaltsplan von Berlin für die Polizei eingestellten Haushaltsmittel gedeckt und werden deshalb nicht gesondert erhoben“, teilte die Verwaltungssprecherin Sabine Beikler mit.

Fußballklubs befürchten Standortnachteile

Auch wenn in Berlin vorerst keine Kosten drohen, nahm Fußball-Zweitligist Hertha BSC das Urteil des Verfassungsgerichts am Dienstag „mit einiger Enttäuschung zur Kenntnis.“ Thomas E. Herrich sagte, es sei klar, dass Polizei- und Ordnungsrecht weiterhin Ländersache bleibe. Dementsprechend werde der Club mit dem Land Berlin die weitere Handhabe der Thematik nochmals erörtern.

Hertha sei „aber schon jetzt überzeugt, dass das Land Berlin mit all seinen zahlreichen Großveranstaltungen keinerlei Interesse daran haben wird, die Veranstalter mit einem solchen Gebührentatbestand über die bereits zahlreichen Herausforderungen bei der Durchführung entsprechender Veranstaltungen zusätzlich zu belasten.“

Weit über 20 Millionen Eintrittskarten werden pro Saison in den ersten beiden Fußballligen verkauft. Es spricht vieles dafür, einen Teil der Erlöse daraus zur Stärkung der Bundespolizei und der Landespolizeien zu verwenden.

Dennis Buchner, sportpolitischer Sprecher der Berliner SPD

Der sportpolitische Sprecher von Sprangers Partei im Abgeordnetenhaus, Dennis Buchner, sagte einer Mitteilung zufolge jedoch: „Weit über 20 Millionen Eintrittskarten werden pro Saison in den ersten beiden Fußballligen verkauft. Es spricht vieles dafür, jetzt unbürokratische und praktikable Lösungen zu finden, einen Teil der Erlöse daraus zur Stärkung der Bundespolizei und der Landespolizeien zu verwenden.“

Finanzsenator Stefan Evers (CDU) äußerte sich auf einer Pressekonferenz ausweichend zum Thema. „Das war heute kein Thema im Senat“, sagte er. Auf Nachfrage nach seiner Meinung zu dem Thema sagte der Politiker ungewöhnlich schmallippig: „Auch meine Meinung war heute nicht Thema im Senat“.

Auch Brandenburg plant derzeit keine Kostenbeteiligung der Clubs, wie das Innenministerium mitteilte. Das polizeiliche Hauptproblem bestehe in derartigen Fällen ohnehin vielmehr an dem oftmals sehr hohen Mehraufwand für den Polizeieinsatz selbst, sagte Ministerin Katrin Lange (SPD) einer Mitteilung zufolge.

Drittligist Energie Cottbus reagierte trotzdem besorgt. „Wir hoffen inständig, dass diese Möglichkeit in der Praxis nicht zur Anwendung kommen wird“, sagte Präsident Sebastian Lemke. „Unterschiedliche Verfahrensweisen in den Bundesländern werden zwangsläufig zu Standortnachteilen für betroffene Clubs führen und andere wiederum bevorteilen.“ (mit dpa)

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