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Wahlkreis mit nur 61 Stimmen verloren: CDU-Kandidat in Tempelhof-Schöneberg beantragt komplette Neuauszählung
Laut Jan-Marco Luczak gebe es „mehrere Unregelmäßigkeiten“ beim Erststimmenergebnis. Er selbst ist über die Landesliste abgesichert. Folgen hätte ein anderes Ergebnis für den Grünen-Politiker Heuberger.
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Jan-Marco Luczak, CDU-Direktkandidat in Tempelhof-Schönberg, hat eine komplette Neuauszählung der Erststimmen in seinem Wahlkreis beantragt. Das teilte der Bundestagsabgeordnete am Mittwoch mit. Luczak unterlag bei der Bundestagswahl am Sonntag dem Grünen-Kandidaten Moritz Heuberger denkbar knapp. Auf den CDU-Kandidaten entfielen 45.571 Stimmen und damit 61 weniger als auf den Grünen-Politiker.
„Das knappe Ergebnis allein rechtfertigt keine Nachzählung der Stimmergebnisse“, teilte Luczak in einer Pressemitteilung mit. „Jedoch sind mir bei der Durchsicht der Erststimmenergebnisse mehrere Unregelmäßigkeiten bzw. Ergebnisse aufgefallen, die nicht plausibel erscheinen und daher auf Fehler in der Auszählung hindeuten.“ Zudem habe ihn ein Bürger, der an der öffentlichen Auszählung der Stimmzettel in einem Wahlbezirk teilgenommen habe, auf „Unstimmigkeiten und Zählfehler“ hingewiesen.
Laut „rbb“ verweist Luczak unter anderem auf ein Wahllokal in Mariendorf, in dem der FDP-Kandidat 11,5 Prozent der Erststimmen erhalten habe, ein ungewöhnlich hohes Ergebnis. Gleichzeitig habe Luczak in dem Wahllokal nur 19,4 Prozent erhalten, also überproportional wenig Stimmen.
Luczak ist in jedem Fall im Bundestag vertreten
Für den CDU-Kandidaten persönlich hätte ein anderes Ergebnis keine unmittelbaren Folgen. Luczak ist bei der Bundestagswahl über die Landesliste in den Bundestag eingezogen. Der Grünen-Kandidat Moritz Heuberger würde im Falle einer Wahlkreisniederlage jedoch sein Mandat verlieren. Für ihn würde die Berliner Co-Landesvorsitzende der Grünen, Nina Stahr, über die Landesliste ins Parlament einziehen.
„Für die Mandatsverteilung im Deutschen Bundestag ist entscheidend, wer den Wahlkreis Tempelhof-Schöneberg gewinnt“, teilte Luczak mit. „Ich habe volles Vertrauen in die zuständige Kreiswahlleiterin und den Landeswahlleiter, dass sie eine Nachzählung ermöglichen, um ein korrektes Wahlergebnis für die Bundestagswahl sicherzustellen.“
Der Antrag von Luczak wird zunächst vom Kreiswahlausschuss Tempelhof-Schöneberg bewertet. Die Sitzungen der zwölf Berliner Kreiswahlausschüsse finden zwischen dem 4. und 6. März statt. Anschließend entscheidet der Landeswahlausschuss, der am 10. März tagt. Sollte dieser eine Neuauszählung für notwendig halten, muss dies noch vom Bundeswahlausschuss bestätigt werden. Luczak hätte die Möglichkeit, gegen eine Entscheidung des Bundeswahlausschusses Beschwerde beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestags einzulegen. Als letzter Weg bliebe der Gang vor das Bundesverfassungsgericht.
Bereits am Dienstag hatte in Tempelhof-Schöneberg eine Teil-Nachzählung stattgefunden, der aufgrund des knappen Ergebnisses viel Aufmerksamkeit zuteilwurde. Allerdings betraf diese nur drei Stimmbezirke, weil bei der Übertragung der Ergebnisse eine Abweichung von jeweils einer Stimme festgestellt worden war. Am Ergebnis änderte sich nichts. Generell sind Nachzählungen im kleinen Umfang nichts Ungewöhnliches, wie Landeswahlleiter Stephan Bröchler betonte.
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