zum Hauptinhalt
Dietmar Woidke (SPD), Ministerpräsident von Brandenburg, will Rundfunkbeitrag und Intendantengehälter deckeln.

© dpa / dpa/Soeren Stache

Dietmar Woidke zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Keine Beitragserhöhung, Obergrenze bei Intendantengehältern

Für den brandenburgischen Ministerpräsidenten muss es bei 18,36 Euro im Monat bleiben, die Spitzengehälter müssen gedeckelt werden

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke stemmt sich gegen eine mögliche Erhöhung des Rundfunkbeitrags zur Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Der SPD-Politiker sagte in einem Interview der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“: „Es wird und kann 2024/2025 keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags geben.“ Er ergänzte: „Wir haben erlebt, wie der RBB das Geld der Beitragszahler in Dinge gesteckt hat, die nicht notwendig waren.“

Mehr Länder fordern Einfrieren des Rundfunkbeitrags

Inmitten des Skandals rund um Vetternwirtschaftsvorwürfe an der Spitze des öffentlich-rechtlichen ARD-Senders Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hatten bereits Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) ein Einfrieren des Rundfunkbeitrags ins Spiel gebracht. Auch Benjamin Grimm, Medienstaatssekretär Brandenburg, hielt eine Erhöhung für „nicht vermittelbar“.

Die Festsetzung des Rundfunkbeitrags folgt einem Verfahren in mehreren Schritten. Derzeit liegt die Höhe bei monatlich 18,36 Euro. Durch die Beiträge von Haushalten, Firmen und Institutionen kommen mehr als acht Milliarden Euro jährlich zusammen, 2021 waren es 8,42 Milliarden.

Bundesländer legen in Staatsverträgen den groben Rahmen fest, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk bieten soll. Es geht dabei nicht um Inhalte, das haben die Sender mit Blick auf die verfassungsrechtlich geschützte Rundfunkfreiheit selbst in der Hand. Es geht vielmehr zum Beispiel um die Anzahl der Medienhäuser und um den Umfang des Programmangebots.

Die Sender reichen bei der unabhängigen Finanzkommission KEF von Zeit zu Zeit ihre Wirtschaftspläne ein. Die KEF prüft, streicht Posten zusammen und rechnet Einkünfte an. Für die nicht gedeckten Kosten empfiehlt die KEF den Ländern die Höhe des Rundfunkbeitrags. Die Bundesländer haben sich eng an der KEF zu orientieren, in der Sache haben sie zugleich das letzte Wort.

Derzeit läuft die Anmeldephase für die nächste Beitragsperiode, die laufende dauert noch bis Ende 2024. Öffentlich-rechtliche Sender spüren aktuell wie viele andere Wirtschaftsbranchen auch die Auswirkungen von Energiekrise und Inflation.

Beim letzten Mal stieg der Beitrag um 86 Cent von 17,50 Euro auf 18,36 Euro. Damals hatte Sachsen-Anhalt zeitweise die Erhöhung mit einem Veto blockiert - alle anderen Bundesländer waren damals für das Plus gewesen. Das Bundesverfassungsgericht entschied im Sommer 2021 dann, dass die Erhöhung kommt.

Solche Gehälter sind toxisch.

Dietmar Woidke

Die mögliche Erhöhung von 2025 an wird für die Sender und die KEF, wenn sie denn eine Erhöhung empfiehlt, sehr schwer durchzusetzen an. Sachsen-Anhalt hat bereits Nein gesagt, auch der Chef der Berliner Senatskanzlei, Severin Fischer, sprach gegenüber medienpolitik.net von einer „Stabilisierung des Rundfunkbeitrags, um ihn möglichst langfristig über 2025 hinaus etwa auf dem derzeitigen Niveau zu halten“.

Der brandenburgische Ministerpräsident Woidke fordert auch eine Obergrenze für Intendantengehälter im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht dringend eine Anpassung der Intendantenbezüge.“ Woidke sagte auch: „Wir brauchen eine Obergrenze bei den Gehältern der Intendanten. Dafür wird sich Brandenburg einsetzen.“ Er beobachte, dass diese Debatte immer mehr Fahrt aufnehme.

Auf die Frage, ob er es angemessen finde, dass die inmitten von Vetternwirtschaftsvorwürfen fristlos entlassene Intendantin des RBB, Patricia Schlesinger, in etwa so viel wie die Länderchefs von Brandenburg und Berlin zusammen verdient habe, antwortete Woidke: „Ein klares Nein. Solche Gehälter sind toxisch.“

An der Höhe der Intendantengehälter stoßen sich seit Jahren Kritiker. Die Kritik aus der Politik nahm inmitten des RBB-Skandals um Filzvorwürfe zu. Die Senderchefs legen ihre Bezüge nicht selbst fest, sondern Verwaltungsräte, die in den Häusern als Kontrollgremien fungieren. (mit dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false