
© AFP/LAURENS VAN PUTTEN
Trump polterte gegen „Machtmissbrauch“ in Den Haag: 79 Staaten kritisieren US-Sanktionen gegen Internationalen Strafgerichtshof
US-Präsident Trump geht gegen das Weltstrafgericht vor und unterstellt ihm „böses Verhalten“. Neben dem IStGH kritisiert auch Bundeskanzler Scholz die US-Sanktionen.
Stand:
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat die von US-Präsident Donald Trump verhängten Sanktionen scharf kritisiert. Der IStGH verurteile das von den USA erlassene Dekret, mit dem die „unabhängige und unparteiische juristische Arbeit“ des Gerichts beeinträchtigt werden solle, erklärte der IStGH am Freitag in Den Haag.
Das Gericht stehe hinter seinem Personal und wolle „weiterhin für Millionen unschuldiger Opfer von Gräueltaten auf der ganzen Welt Gerechtigkeit und Hoffnung“ schaffen. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) kritisierte die Sanktionen.
US-Präsident Donald Trump hatte am Donnerstag per Dekret Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag angeordnet.
Das Vorgehen des IStGH gefährdet Angehörige der Vereinigten Staaten, indem es sie der Schikane, dem Missbrauch und der möglichen Verhaftung aussetzt.
Donald Trump, Dekret
Laut dem vom Weißen Haus veröffentlichten Text ist Führungskräften, Angestellten und Mitarbeitern des IStGH sowie ihren engsten Familienangehörigen damit die Einreise in die USA verboten. Das Dekret sieht zudem das Einfrieren aller Vermögenswerte vor, die diese Personen in den USA besitzen.
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79 Staaten kritisieren US-Sanktionen gegen Strafgerichtshof
Eine Gruppe von 79 Staaten hat die US-Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) kritisiert. Die Sanktionen der USA erhöhten „das Risiko einer Straflosigkeit für die schwersten Verbrechen und drohen, das Völkerrecht auszuhöhlen“, hieß es in einer am Freitag am Sitz der Vereinten Nationen in New York veröffentlichten Erklärung. Weiter hieß es, als „leidenschaftliche Unterstützer des IStGH“ bedauerten die Länder „jeden Versuch, die Unabhängigkeit des Gerichtshofs zu untergraben“.
Initiiert worden war die Erklärung von Slowenien, Luxemburg, Mexiko, Sierra Leone und Vanuatu. Zu den Unterzeichnern gehören neben Deutschland und Frankreich auch Großbritannien, Südafrika, die Palästinenser, Kanada, Chile und Panama.
US-Präsident Donald Trump hatte den Schritt damit begründet, dass das Haager Gericht „seine Macht missbraucht“ habe, indem es Haftbefehl gegen Israels Regierungschef Netanjahu beantragt habe. Während das Gericht selbst die Sanktionen verurteilte, begrüßte Israel Trumps Schritt.
Niederlande „bedauern“ Trumps Entscheidung
Die Namen der Betroffenen wurden zunächst nicht veröffentlicht. Frühere US-Sanktionen unter Trump hatten sich jedoch gegen die damalige Chefanklägerin Fatou Bensouda und weitere ranghohe Mitarbeiter des Gerichts gerichtet.
„Ich halte es nicht für richtig, den Internationalen Strafgerichtshof mit Sanktionen zu belegen“, sagte Bundeskanzler Scholz am Rande eines Wahlkampfauftritts im baden-württembergischen Ludwigsburg. Es sei völlig in Ordnung, sich über Dinge zu ärgern und zu streiten – „aber Sanktionen sind das falsche Mittel“.
Die Sanktionen „gefährden eine Institution, die dafür Sorge tragen soll, dass die Diktatoren dieser Welt nicht einfach Menschen verfolgen und Kriege anzetteln können“, sagte Scholz weiter.
Auch die niederländische Regierung erklärte, die Anordnung zu bedauern. „Die Arbeit des Gerichtshofs ist für den Kampf gegen Straflosigkeit unerlässlich“, erklärte der niederländische Außenminister Caspar Veldkamp am Freitag im Onlinedienst X.
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Während Trumps erster Amtszeit hatte seine damalige Regierung bereits Sanktionen gegen das Haager Gericht wegen Ermittlungen zu mutmaßlichen US-Kriegsverbrechen in Afghanistan erlassen, sein Nachfolger Joe Biden hob diese wieder auf.
IStGH untersuchte 2006 Kriegsgräuel in Afghanistan
Der IStGH hatte 2006 erstmals Untersuchungen zu mutmaßlichen Kriegsgräueln in Afghanistan eingeleitet. Im Jahr 2020 genehmigte er dann eine umfassende Ermittlung. Bensouda erklärte seinerzeit, es bestehe ein „begründeter“ Verdacht auf Kriegsverbrechen durch die radikalislamischen Taliban sowie durch die US-Streitkräfte im Land und den US-Auslandsgeheimdienst CIA in geheimen Gefangenenlagern im Ausland.
Der derzeitige IStGH-Chefankläger Karim Khan erklärte jedoch 2021, er nehme die USA von der Untersuchung aus, da die „schlimmsten Verbrechen“ in Afghanistan von den Taliban und der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat begangen worden seien.
Der IStGH ermittelt mittlerweile unter anderem gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und Russlands Präsidenten Wladimir Putin.
Trump verurteilt IStGH-Haftbefehl gegen Netanjahu
Mit Blick auf Netanjahu erklärte Trump, dass das Gericht „seine Macht missbraucht“ habe, indem es unbegründete Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den damaligen Verteidigungsminister Joav Galant erlassen hat, heißt es in Trumps Anordnung.
Der Republikaner wirft dem Gericht „bösartiges Verhalten“ vor. Trump und Netanjahu waren am Dienstag im Weißen Haus zusammengekommen.
Der Internationale Strafgerichtshof hat unrechtmäßige und unbegründete Aktionen gegen Amerika und unseren engen Verbündeten Israel unternommen.
Donald Trump, Dekret
Der IStGH hat im November 2024 Haftbefehl gegen Netanjahu wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen erlassen. Auch der frühere israelische Verteidigungsminister Joav Gallant und das führende Hamas-Mitglied Mohammed Diab Ibrahim Al-Masri wurden zur Fahndung von dem Gericht mit Sitz in Den Haag ausgeschrieben.
Israel kritisiert das Vorgehen des IStGH scharf. Er weise jeglichen von IStGH-Ankläger Khan gezogenen „Vergleich zwischen dem demokratischen Israel und den Massenmördern der Hamas mit Abscheu zurück“, erklärte Netanjahu damals. Khan warf er vor, „kaltschnäuzig Öl ins Feuer des Antisemitismus zu gießen“.
Auch Trumps Vorgänger Biden verurteilte den „ungeheuerlichen“ Haftbefehl gegen Netanjahu im November nachdrücklich.
Die USA zählen wie Israel und Russland nicht zu den 125 Staaten, die den Internationalen Gerichtshof tragen. Das seit 2002 tätige Gericht ist zuständig für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen der Aggression und Kriegsverbrechen.
Zu den Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs zählt auch Deutschland, das theoretisch den Haftbefehl gegen Netanjahu umsetzen müsste, sollte der israelische Ministerpräsident die Bundesrepublik besuchen. (Reuters, AFP, dpa)
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