An stillen Feiertagen sind öffentliche Musik- und Sportveranstaltungen untersagt. Kontrolliert wird das in Berlin aber kaum.
Alle Artikel in „Meinung“ vom 28.03.2018
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An stillen Feiertagen sind öffentliche Musik- und Sportveranstaltungen untersagt. Kontrolliert wird das in Berlin aber kaum.
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