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Kahlschlag. Die NPD einfach verbieten – das klingt zwar leicht, ist aber kompliziert. Für und Wider eines neuen Verfahrens sollen nun genau geprüft werden.

© dpa

Rechtsextreme NPD: Bund und Länder beraten über ein Parteiverbot

Die Verhaftung eines langjährigen NPD-Funktionärs könnte die Chancen für ein Verbot der Partei erhöhen. Die Länderinnenminister beraten - doch nicht alle wollen auf V-Leute in der Partei verzichten.

Von Frank Jansen

Die Innenminister sehen sich unter Druck, auch wenn die von ihnen gefühlte Hitze der Debatte über ein NPD-Verbot vielleicht noch stärker ist als die reale Temperatur. Doch nach der am Dienstag erfolgten Festnahme eines Ex-Funktionärs der thüringischen NPD, der die Zwickauer Terrorzelle unterstützt haben soll, „wird die Erwartung an die Politik noch weiter zunehmen, je mehr Einzelheiten zu dem Fall bekannt werden“, sagte Brandenburgs Innenminister Dietmar Woidke (SPD) am Mittwoch dem Tagesspiegel. Doch Woidke will sich nicht treiben lassen. „Man darf beim Thema NPD-Verbot nicht in Hektik verfallen“, warnt er und rät, sich erst festzulegen nach einer gründlichen Prüfung aller Argumente für und gegen ein zweites Verfahren. Diese Phase vertiefter Recherche hat nun am Mittwoch begonnen.

Auf Initiative des Innenministers von Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht (CDU), trafen sich in Magdeburg erstmals die Mitglieder einer „länderoffenen Arbeitsgruppe“, die sich mit den Erfolgsaussichten eines neuen Anlaufs zum Verbot der NPD befassen soll. Beinahe in letzter Minute wurde die Runde der Experten, vor allem Verfassungsschützer, komplett. Als Stahlknecht im Juni seine Idee der Gründung einer Prüfgruppe kundtat, hielten sich mehrere Länder und der Bund bedeckt. Doch dann willigte auch das Bundesinnenministerium ein, und zuletzt, im November, auch der hartnäckigste Skeptiker, Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU). Doch eine Garantie, dass die Minister einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorlegen, ist das nicht.

„Ich bin für ein Verbot der NPD, aber momentan überhaupt nicht sicher, dass es klappen könnte“, sagte Woidke. Es bleibe fraglich, ob alle Länder und der Bund auf V-Leute in den Führungsebenen der NPD verzichten wollen. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte im März 2003 das von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beantragte Verbotsverfahren eingestellt, weil drei der sieben Richter die Existenz von V-Leuten des Verfassungsschutzes in Vorständen der NPD als „mangelnde Staatsfreiheit“ der rechtsextremen Partei werteten.

„Dieselben Hürden wird das Bundesverfassungsgericht wieder anlegen“, mahnt Woidke. Dass Erkenntnisse über Verbindungen der Terrorzelle zur NPD das V-Leute-Problem aus dem Verbotsverfahren ausblenden könnten, sieht der Minister nicht – „darauf kann niemand setzen“. Und um Ratschläge und moralische Vorgaben aus der Politik würden sich die Richter „einen feuchten Dreck kümmern“. Woidke nannte da keinen Politiker namentlich, doch es ist bekannt, dass Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) meint, das Bundesverfassungsgericht solle die im Jahr 2003 geäußerte Haltung zu den V-Leuten endlich ändern. Bayern jedenfalls, das hat Herrmann mehrmals betont, wolle die Spitzel nicht abschalten.

Einen vorsichtigen Ton schlägt allerdings auch Sachsen-Anhalt an. Nach Informationen des Tagesspiegels heißt es in dem 15-seitigen „Prüfkonzept“ des Innenministeriums für die länderoffene Arbeitsgruppe, Probleme dürften „im Rahmen der Begründetheitsprüfung eines neuen Verbotsantrages auftreten“. Die Experten halten es für fraglich, dass mit Beweismaterial, das keine Informationen von V-Leuten enthält, zu belegen wäre, die NPD wolle die demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder sogar beseitigen. Im Prüfkonzept wird zudem auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verwiesen. Die NPD könnte nach einem Verbot durch das Bundesverfassungsgericht eine „Individualbeschwerde“, gemäß Europäischer Menschenrechtskonvention, bei den Straßburger Richtern einlegen. Und die haben schon mehrmals Verboten widersprochen, vor allem nach Verfahren in der Türkei. Die Autoren des Prüfkonzepts warnen denn auch, „die Hürden für eine Vereinbarkeit“ von Parteiverboten mit der Konvention seien „noch höher als die des Bundesverfassungsgerichts“.

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