Luxemburger Urteil: Kassen müssen Arztkosten in EU-Ländern erstatten / Ärztekammer sieht Probleme LUXEMBURG/BONN (ar).Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg müssen Krankenkassen ihren Patienten künftig auch Behandlungen innerhalb der Europäischen Union erstatten.
Alle Artikel in „Politik“ vom 28.04.1998
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