
© dpa/Jens Kalaene
Bericht über Pläne der Ampelkoalition: Empfänger von Bürgergeld müssen offenbar Arbeitsweg von bis zu drei Stunden akzeptieren
Die Regierung hat sich offenbar auf neue Regeln beim Bürgergeld verständigt. Zudem sollen Überstunden und Arbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus attraktiver werden.
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Über die staatlichen Sozialleistungen wird in Deutschland heftig diskutiert, dabei steht auch immer wieder das Bürgergeld im Fokus. Einem Bericht zufolge hat sich die Ampelkoalition bei ihren Verhandlungen zur Wachstumsinitiative auf einen Maßnahmenkatalog geeinigt.
Bürgergeld-Bezieher sollen künftig Jobs mit einem täglichen Arbeitsweg von bis zu drei Stunden annehmen müssen. Dies schreibt die „Bild am Sonntag“ („BamS“). Bislang gilt ein Zeitaufwand von 2,5 Stunden als zumutbar.
Demnach ist künftig bei einer Tagesarbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Pendelzeit von insgesamt drei Stunden (hin und zurück) zu akzeptieren. Bei geringerer Arbeitszeit sind es 2,5 Stunden für den Arbeitsweg. Außerdem sollen Jobcenter in einem Umkreis von 50 Kilometern vom Wohnort des Bürgergeld-Beziehers nach einem Arbeitsplatz suchen.
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Schärfere Sanktionen beim Bürgergekd geplant
„Focus Online“ berichtet zudem, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, wird mit verschärften Kürzungen des Bürgergeldes rechnen müssen. Das stehe in dem Beschluss der Ampel. Totalverweigerer sollen demnach verstärkt 1-Euro-Jobs angeboten bekommen.
Bei Pflichtverletzungen des Bürgergeldempfängers sollen die Jobcenter demnach künftig direkt Sanktionen in Höhe von 30 Prozent für drei Monate verhängen können. Damit sollen deutliche Anreize zur Arbeitsaufnahme gesetzt werden.
Rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland erhielten 2023 Bürgergeld, davon gelten 3,9 Millionen als erwerbsfähig. Im vergangenen Jahr wurde der Regelsatz bei rund 0,4 Prozent der erwerbsfähigen Bürgergeldbezieherinnen und -bezieher wegen der Ablehnung von Arbeitsangeboten gekürzt. Die Sanktionen erfolgen stufenweise: Bei wiederholten Verstößen gleich welcher Art wird das Bürgergeld schrittweise um bis zu 30 Prozent gekürzt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt auf seiner Webseite, die Lebensumstände der Bürgergeld-Empfänger seien vielfältig. Viele pflegten Angehörige, besuchten Sprachkurse, holten eine Ausbildung nach, seien alleinerziehend oder chronisch erkrankt. „Weniger als die Hälfte der erwerbsfähigen Bürgergeldbeziehenden sind überhaupt arbeitslos und hiervon wiederum verweigern nur einige wenige nachhaltig die Aufnahme einer Arbeit.“
Auf Überstunden keine Steuern und Abgaben mehr
Dem „BamS“-Bericht zufolge will die Regierung auch Überstunden und Arbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus attraktiver machen. Dafür sollen dem Bericht zufolge auf bezahlte Überstunden keine Steuern und Abgaben mehr bezahlt werden. In Betrieben mit Tarifbindung gelte das für Mehrarbeit oberhalb von 34 Wochenarbeitsstunden, in Firmen ohne Tarifvertrag ab der 41. Arbeitsstunde.
Auch die Erhöhung der regulären Arbeitszeit will die Ampel dem Bericht zufolge fördern: Stockt ein Teilzeitbeschäftigter seine Arbeitszeit auf und bekommt dafür vom Arbeitgeber eine Prämie ausgezahlt, wird diese steuerlich begünstigt. Die Höhe des Steuernachlasses muss noch geklärt werden.
Wer als Rentner weiterarbeiten wolle, soll demnach nicht nur die Auszahlung des Arbeitgeberanteils zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung erhalten können, sondern zusätzlich eine Rentenaufschubprämie wählen können. Dabei erhalte der über die Altersgrenze hinaus arbeitende Mitarbeiter eine Einmalzahlung in Höhe der Rente, die ihm sonst ausgezahlt worden wäre.
Kanzler Olaf Scholz (SPD), Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatten am Freitag einen Durchbruch in ihren wochenlangen Verhandlungen über den Haushalt 2025 und ein Wachstumspaket erzielt.
Die Debatte zwischen den Regierungsparteien um den Haushalt geht allerdings auch danach weiter.
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