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Ex-Kanzler Schröder im Jahr 2020 bei einem Termin im Wirtschaftsausschuss des Bundestags.

© Kay Nietfeld/dpa

Update

Bundestag streicht Büro und Mitarbeiter: Schröder verliert Privilegien – Scholz aber gegen EU-Sanktionen für Altkanzler

Gerhard Schröder wird ein Großteil der Unterstützung gekappt. Das EU-Parlament will sogar Sanktionen gegen ihn. Das geht dem Kanzler zu weit.

Olaf Scholz begleitet der Fall Schröder auch in die Niederlande. Als er im Beisein von Ministerpräsident Mark Rutte gefragt wird, was er davon halte, dass der Bundestag dem SPD-Altkanzler die Mittel für Büro und Mitarbeiter streiche, sagt er: „Die Entscheidung im Hinblick auf den früheren Bundeskanzler ist folgerichtig“. Sie war letztlich auch im Kanzleramt mit vorbereitet worden.

Auf die Frage, ob er denn auch dafür sei, dass Schröder zudem – wie vom EU-Parlament gefordert – auf die Russland-Sanktionsliste soll, antwortet der Kanzler in Den Haag: „Das ist die Entscheidung, die jetzt notwendig ist, weitere halte ich nicht für erforderlich.“ Was wichtig ist: EU-Sanktionen müssten alle Mitgliedsstaaten zustimmen – also auch Deutschland. Heißt also: Verlust der meisten Altkanzler-Privilegien ja, aber keine EU-Sanktionen – was zu Reiseeinschränkungen und dem Einfrieren von Vermögenswerten führen könnte.

Doch Scholz ist etwas wichtig, er sagt, er möchte das hier in Den Haag vor internationalem Publikum nochmal klarstellen. „Es wäre am allerbesten, Gerhard Schröder würde seine Posten niederlegen.“

Gemeint sind die Aufsichtsratsmandate bei Nord Stream, bei Rosneft. Im Juni sollte er ja eigentlich auch noch in den Gazprom-Aufsichtsrat aufrücken. Von Wladimir Putin hat er sich bis heute, trotz des Angriffskriegs gegen die Ukraine, nicht wirklich distanziert. In der SPD läuft deshalb ein Parteiordnungsverfahren gegen Schröder mit dem Ziel des Ausschlusses.

Der Bundestag hatte zuvor in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses, die den Haushalt für das laufende Jahr festzurrt und daher auch über die weitere Ausstattung für den Altkanzler Gerhard Schröder beschlossen, dass dem 78-Jährigen einen Teil seiner Sonderrechte als früherer Regierungschef in Deutschland entzogen werden.

Ruhegehalt und Personenschutz bleiben

Nach Tagesspiegel-Informationen aus dem Haushaltsausschuss beschloss das Gremium die entsprechende Abwicklung seines Büros. Begründet wird das aus juristischen Gründen nicht mit den Russland-Tätigkeiten, sondern damit, dass Schröder offenkundig keine Altkanzleraufgaben mehr wahrnehme.

Das verbliebene Personal soll anderweitige Aufgaben übernehmen, hieß es in einem Antrag der Ampel-Koalition, der im Ausschuss eine Mehrheit fand, allerdings hatten seine Mitarbeiter ohnehin bereits gekündigt.

Anrecht auf ein Ruhegehalt und auf Personenschutz hat der Altkanzler aber weiterhin. Die Union hätte dem SPD-Politiker am liebsten auch sein Ruhegehalt gestrichen. Sie warf Schröder unter anderem vor, dem internationalen Ansehen Deutschlands zu schaden. Schröder war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler.

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Das sind die Details der Regelung

Es mutet wie eine Fußnote an für den Einzelplan 04 Bundeskanzleramt (Kapitel 0412), aber es ist Zäsur, die auch den Bruch der SPD mit ihrem Altkanzler Gerhard Schröder manifestiert. „Der Haushaltsausschuss stellt fest, dass Bundeskanzler a.D. Schröder keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt mehr wahrnimmt. Das Büro des Bundeskanzlers a.D. Schröder wird daher ruhend gestellt“, hieß es in dem entsprechenden Antrag der Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP. Nach bisherigen Steuerzahler-Kosten von zuletzt rund 418 000 Euro im Jahr, werden Schröder wegen seiner Russland-Tätigkeiten und dem nicht erfolgten Bruch mit Wladimir Putin die Mittel für Büros und Mitarbeiter wie erwartet entzogen. Zunächst wird wegen der emotionalen Debatten um Schröder eine Einzelfallentscheidung getroffen, aber wie berichtet arbeitet die Ampel auch an einer grundsätzlichen Reform, die danach auf den Weg gebracht werden soll. „Die Ausstattung für ehemalige Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzler soll künftig nicht mehr statusbezogen sein, sondern sich an den fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt orientieren“, betonen die zuständigen Haushälter.

Auch Merkel muss mittelfristig Kürzungen fürchten

Altkanzlerin Angela Merkel (CDU) wird ihre neun Stellen, darunter zwei hochdotierte B6-Stellen, zunächst behalten, aber die Reform soll darauf abzielen, dass mit größerer zeitlicher Distanz zum Amtsende und entsprechend nachlassenden öffentlichen Aufgaben die Ausstattung und damit die Kosten für die Steuerzahler zurückgefahren werden sollen.

Die CDU-Politikerin bekam erst vor wenigen Monaten neun Mitarbeiter mit Gehältern bis zu 10.000 Euro bewilligt. Das sind zwei Mitarbeiter mehr als Schröder nach seiner Kanzlerschaft 2005 hatte.

Im Fall Schröders sollen die seinem Büro bisher zugeordneten fünf Stellen nach dem 19. Mai 2022 nicht nachbesetzt werden, aber seine Mitarbeiter hatten ohnehin schon gekündigt. „Die sich aus der Sicherheitseinschätzung des BKA ergebenen Anforderungen bleiben von diesem Beschluss unberührt“, wird im Beschluss betont.

Schröder muss weiter dem Bundesarchiv zur Seite stehen

Der Haushaltsausschuss fordere das Bundeskanzleramt zudem auf, „sicherzustellen, dass die Akten des Büros des Bundeskanzlers a.D. weiterhin den Vorgaben des Bundes entsprechend geführt werden“. Dies umfasse auch die Regelungen zur Aufbewahrung und Anbietungspflicht gegenüber dem Bundesarchiv. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, betonte mit Blick auf die steuerfinanzierte Fortzahlung des Ruhegehalts, bei dem Gehalt gehe es um Eigentumsansprüche. „Deswegen ist das höchst bedenklich verfassungsrechtlich.“

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Bisher stehen Altbundeskanzler und Altbundeskanzlerinnen ein von ihrer Amtszeit abhängiges Ruhegehalt sowie auf Lebenszeit auch ein Büro mit mehreren Mitarbeitern, ein Fahrer und eine Erstattung von Reisekosten zu. Nun regelt die Ampel-Koalition die Alimentierung früherer Bundeskanzler und Bundespräsidenten aber generell neu und macht sie davon abhängig, ob die früheren Spitzenpolitiker tatsächlich noch Aufgaben übernehmen, also etwa Schirmherrschaften haben und Reden halten.

EU fordert Sanktionen gegen Schröder

Vor dem Beschluss des Haushaltsausschusses hatte sich das Europaparlament mit großer Mehrheit für EU-Sanktionen gegen den Altbundeskanzler ausgesprochen. Grund ist auch hier die anhaltende Tätigkeit des SPD-Politikers für russische Staatsunternehmen, wie aus einer am Donnerstag in Brüssel angenommenen Resolution hervorgeht.

Der Schritt dürfte den Druck auf die zuständige EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und den Außenbeauftragten Josep Borrell erhöhen, einen Vorschlag für die Aufnahme Schröders auf die EU-Sanktionsliste vorzulegen - aber die Bundesregierung von Kanzler Scholz lehnt das bisher ab.

Sollte dieser dann angenommen werden, könnten in der EU vorhandene Vermögenswerte Schröders eingefroren werden. In dem Text des Europaparlaments werden die EU-Staaten nun dazu aufgefordert „die Liste der Personen, gegen die EU-Sanktionen verhängt wurden, auf die europäischen Mitglieder der Leitungsorgane großer russischer Unternehmen und auf Politiker, die nach wie vor Geld aus Russland erhalten, auszuweiten“. Das Parlament nennt ehemalige EU-Regierungschefs wie Wolfgang Schüssel (Österreich) und François Fillon (Frankreich), die zuletzt von ihren Ämtern bei russischen Unternehmen zurückgetreten waren. Man fordere „nachdrücklich, dass andere Politiker, wie Karin Kneissl und Gerhard Schröder, dies ebenfalls tun“. Kneissl ist parteilose ehemalige Außenministerin Österreichs und Mitglied des Rosneft-Aufsichtsrats.

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