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Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat bei der Bundestagspräsidentin den Antrag auf die Vertrauensfrage im Bundestag gestellt.

© dpa/Michael Kappeler

„Jetzt geht es um wenige, ganz wichtige Entscheidungen“: Scholz beantragt Vertrauensfrage beim Bundestag

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat den Antrag auf die Vertrauensfrage gestellt, um eine Neuwahl des Parlaments herbeizuführen. Nun sind die Abgeordneten und dann der Bundespräsident am Zuge.

Stand:

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat beim Bundestag die Vertrauensfrage beantragt, um eine Neuwahl des Parlaments am 23. Februar herbeizuführen. Das teilte Scholz am frühen Mittwochnachmittag in einer Erklärung im Kanzleramt mit. Zuvor hatte die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen darüber berichtet, dass der Antrag wie geplant bei Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) eingereicht worden sei. Ein Mitarbeiter des Kanzleramts habe diesen dem Büro von Bas übermittelt.

„Damit möchte ich den Weg für Neuwahlen frei machen“, sagte Scholz im Kanzleramt. Seinen Antrag wolle er am Montag im Deutschen Bundestag ausführlich begründen. Eine Abstimmung im Parlament sei für Montagnachmittag geplant. Verliert Scholz die Vertrauensfrage, plant der Kanzler, dem Bundespräsidenten noch am selben Tage vorzuschlagen, den Bundestag aufzulösen. Frank-Walter Steinmeier hat dann 21 Tage Zeit, genau dies zu tun. Folgt der SPD-Politiker dieser Empfehlung, müssen Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen angesetzt werden. Bisher ist dafür der 23. Februar geplant.

Die Fraktionsvorsitzenden der Grünen teilten am Mittwochnachmittag mit, ihrer Fraktion empfehlen zu wollen, sich bei der Abstimmung am Montag zu enthalten. Die Opposition dürfte den Antrag geschlossen ablehnen. Damit dürfte Scholz mit hoher Wahrscheinlichkeit scheitern und die Neuwahlen im Februar stattfinden.

„Bis zur Bildung einer neuen Koalition bleiben wir voll arbeitsfähig“, kündigte Scholz an. Darauf hätten die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch. Nach dem Bruch der Koalition aus SPD, Grünen und FDP Anfang November hat die rot-grüne Regierung aktuell keine Mehrheit im Deutschen Bundestag. Für die Zustimmung zu Gesetzesvorhaben ist Scholz auf Stimmen der Opposition angewiesen.

„Jetzt geht es um wenige, ganz wichtige Entscheidungen“, sagte der Kanzler. Vier Projekte seien dabei zentral:

  • Die Erhöhung des Kindergelds und des Kinderzuschlags
  • Den Abbau der kalten Progression
  • Die Absicherung des Deutschlandtickets
  • Die Deckelung der Netzentgelte

Dafür fordert Scholz einen Schulterschluss der demokratischen Mitte. „Lassen Sie uns dieses Zeichen gemeinsam setzen“, sagte Scholz in Richtung Union und FDP. CDU-Chef und Kanzlerkandidat Friedrich Merz kündigte wiederholt an, kein Mehrheitsbeschaffer für Scholz sein zu wollen. Seit Wochen ringen Regierung und Opposition darum, welche Projekte innerhalb der laufenden Legislatur doch noch gemeinsam beschlossen werden könnten.

Die Vertrauensfrage ist in Artikel 68 des Grundgesetzes geregelt. Sie ermöglicht dem Kanzler, sich im Parlament seiner Mehrheit zu versichern. In der Geschichte der Bundesrepublik wurde sie fünfmal gestellt: von Willy Brandt (SPD, 1972), Helmut Schmidt (SPD, 1982), Helmut Kohl (CDU, 1982) jeweils einmal sowie zweimal von Gerhard Schröder (SPD, 2001 und 2005). Dreimal hatte sie zur Folge, dass der Bundestag neu gewählt wird.

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