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Politik: Karlsruhe kippt Zuwanderungsgesetz

Harte Vorwürfe gegen Wowereit: Abstimmung im Bundesrat war verfassungswidrig / Schily will neuen Anlauf

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Karslruhe/Berlin. Das Zuwanderungsgesetz der rot-grünen Regierung ist verfassungswidrig zu Stande gekommen und muss deshalb neu verhandelt werden. Das Bundesverfassungsgericht urteilte am Mittwoch, der Verlauf der Abstimmung über das Gesetz am 22. März im Bundesrat sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Indirekt warf das höchste deutsche Gericht dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit (SPD), Parteilichkeit in seiner damaligen Amtsführung als Bundesratspräsident vor. Die Koalition kündigte an, sie werde das Gesetz im Januar unverändert wieder in den Bundestag einbringen.

Von R. Birnbaum, H. Monath

und J. Müller-Neuhof

Das Zuwanderungsgesetz sollte ursprünglich am 1. Januar 2003 in Kraft treten. Mit seinem Urteil hat der Zweite Senat des Karlsruher Gerichts zugleich Maßstäbe für künftige Abstimmungen im Bundesrat aufgestellt. Die Entscheidung erging nicht einstimmig. Nach der abweichenden Auffassung der Richterinnen Gertrude Lübbe-Wolff und Lerke Osterloh war für das Land Brandenburg die Zustimmung von Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) entscheidend. Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil die Rolle der einzelnen Bundesratsmitglieder gestärkt: „Der Abgabe der Stimmen durch einen Stimmführer kann jederzeit durch ein anderes Bundesratsmitglied desselben Landes widersprochen werden“, sagte der Vorsitzende Richter des Zweiten Senats, Winfried Hassemer, in der Urteilsbegründung. Der Ministerpräsident könne kein Weisungsrecht beanspruchen. Widerspricht ein Vertreter des Landes, sei die Stimmenabgabe nicht einheitlich nach den Vorschriften des Grundgesetzes und somit ungültig.

Im Bundesrat hatte Wowereit als damaliger Präsident der Länderkammer die Stimme Brandenburgs trotz des Widerspruchs von Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) als Zustimmung gewertet. Daran übten die Richter Kritik: „Der Bundesratspräsident durfte nach seiner Feststellung, dass das Land Brandenburg uneinheitlich abgestimmt habe, nicht das Bundesratsmitglied Stolpe fragen“, sagte Hassemer. Wowereit habe die Abstimmung „gelenkt“ und sei dazu „nicht befugt“ gewesen.

Die Koalitionsparteien SPD und Grüne sowie die Union erklärten, sie seien offen für neue Gespräche und zeigten sich im Grundsatz kompromissbereit. Innenminister Otto Schily (SPD) kündigte an, die Koalition werde das Gesetz unverändert wieder einbringen. Wegen der breiten gesellschaftlichen Zustimmung zu der Regelung sei die Regierung dazu „durchaus legitimiert“. Schily wies darauf hin, dass Einwände der Union und der Länder in das Gesetz „weitgehend eingearbeitet“ worden seien. Eine Lösung „auf der Basis von Diktaten“ scheide aber aus. SPD-Bundesgeschäftsführer Olaf Scholz sagte dem Tagesspiegel: „Es wird so eingebracht, wie es jetzt ist. Wir warten mal ab, was der Bundesrat uns mitteilen möchte.“ Auch Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) sagte, das Gericht habe sich inhaltlich nicht zu dem Gesetz geäußert und die Regierung werde das Gesetz „so wie es ist“ erneut einbringen. Die Fraktionschefin der Grünen, Katrin Göring-Eckardt, sagte, oberstes Ziel bleibe ein Zuwanderungsgesetz, das die Integration von Ausländern fördere.

CDU-Chefin Angela Merkel sagte, die Richter hätten dem Versuch einen Riegel vorgeschoben, eine Institution zu manipulieren. Sie werde sich darum bemühen, dass es zu einer Neuregelung der Zuwanderung komme.

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