
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über Klagen des Senats gegen die bundesweite Volkszählung von 2011. Beim Zensus war Berlin um 180.000 Bürger geschrumpft.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über Klagen des Senats gegen die bundesweite Volkszählung von 2011. Beim Zensus war Berlin um 180.000 Bürger geschrumpft.
In Karlsruhe geht es seit Dienstag um viel Geld für die Hauptstadt. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über Klagen des Berliner und des Hamburger Senats gegen die bundesweite Volkszählung von 2011.

Seit der Volkszählung 2011 müssen viele Städte und Gemeinden mit weniger Geld auskommen. Berlin und Hamburg haben die Riesen-Statistik vors Bundesverfassungsgericht gebracht - mit unabsehbaren Folgen.
Auftrag, Beitrag, Ertrag: Die Reformvorschläge von ARD und ZDF reichen der Politik nicht. Was muss jetzt passieren?

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Deutschland kann sich weiterhin am EZB-Programm zum Kauf von Staatsanleihen beteiligen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschieden.

Erneut stufte ein Gericht die Besoldung in der Hauptstadt als verfassungswidrig ein. Wann die Erhöhung der Gehälter erfolgt, ist noch nicht klar.

Wenige Tage nach dem Inkrafttreten der "Ehe für alle" stimmte ein Berliner Familiengericht der Adoption eines Kindes durch ein schwules Paar zu.

Die Abiturnote ist als Auswahlkriterium für Studienbewerber wert- und sinnvoll. Trotzdem: Bei Medizin läuft die Sache schief. Ein Kommentar.

60.000 Bewerber auf 11.000 Plätze: Ohne Einser-Abitur kein Medizin-Studium. Nach der Verhandlung in Karlsruhe könnte das Gewicht der Abinote kleiner werden.

Heute verhandelt das Bundesverfassungsgericht über den Numerus Clausus im Fach Medizin. Ein Experte erklärt, worum es geht - und wie das Auswahlverfahren für angehende Ärzte gerechter werden könnte.

Brandenburgs Rückmeldegebühr war bis 2009 verfassungswidrig. Zehntausende Betroffene gehen leer aus – nun drohen neue Klagen.

Ein unwichtiger Beschluss behauptet eine Bedeutung, die er nicht hat - warum sich das Gericht besser zurückgehalten hätte. Ein Kommentar.
Berlin - Das Bundesverwaltungsgericht hält die Bezahlung der Berliner Beamten in den Besoldungsgruppen A9 bis A12 (2260 bis 4145 Euro Grundgehalt, je nach Dienstjahren) für verfassungswidrig. Gleiches gilt für die Richterbesoldung in den Gruppen R1 bis R3 (3890 bis 7115 Euro Grundgehalt).

Einige Berliner Beamte erhalten vergleichsweise zu wenig Gehalt. Das Bundesverfassungsgericht hat das letzte Wort in der Sache.

Ceta tritt am Donnerstag in Teilen ohne die Zustimmung der nationalen Parlamente in Kraft. Kritiker bemängeln die demokratische Legitimation und rechtliche Unklarheiten.

Die seit Mitte 2015 geltende Mietpreisbremse führe zu einer ungerechten Behandlung von Vermietern und verstoße gegen das Grundgesetz.

Die NPD hat im vergangenen Jahr rund eine Million Euro staatlicher Mittel erhalten. Die sind wegen einer Grundgesetzänderung in Gefahr - jetzt klagt die rechtsextreme Partei beim Bundesverfassungsgericht gegen den Beschluss.

Der Finanzsenator Matthias Kollat-Ahnen will mehr Geld in die Tilgung von Krediten stecken – auch aus rechtlichen Gründen.

Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht argumentiert, die Ehe für Alle sei nicht verfassungsgemäß. Eine Entgegnung von Volker Beck (Grüne)

Die Hells Angels wollen am Samstag in Berlin-Marzahn-Hellersdorf gegen gegen die Verschärfung des Vereinsgesetzes demonstrieren – und klagen in Karlsruhe.

Die Pastafaris haben beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen ein Urteil des OLG Brandenburg eingelegt. Sie fordern die Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft.

Vom Bafög für alle bis zur Frauenquote: Was die Wahlprogramme den Studierenden und Hochschulen versprechen.

Deutschland geizt immer noch mit Einbürgerungen. Das ist ein Problem für die Demokratie - und es verhindert die Integration.

Jan Stöß war bis 2016 Vorsitzender der Berliner SPD und Mitbewerber um den Posten des Regierenden Bürgermeisters. Nun zieht es ihn nach Karlsruhe.

Ursprünglich wollte sich der Justizminister auf eine parlamentarische Anfrage zurückhaltend äußern. Doch das Innenministerium forderte klarzustellen, dass eine Grundgesetzänderung nötig sei.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im Oktober über einen Antrag Berlins und Hamburgs. Es geht um den Zensus 2011, nach dem Berlin plötzlich viel weniger Einwohner zugesprochen wurden - das ging ins Geld.

Menschen, die einen Betreuer haben, dürfen nicht wählen. Das ist nicht gerechtfertigt. Es ist Aufgabe des Staates und der Gesellschaft, ihre Wahl möglich zu machen. Ein Kommentar.

Die EZB-Geldpolitik ist ein Erfolg, das kann auch Karlsruhe mit seinem Vorlagebeschluss beim Europäischen Gerichtshof nicht verhindern. Ein Kommentar.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Europäischen Gerichtshof angerufen. Die Anleihenkäufe der EZB sollen untersucht werden.

Das Bundesverfassungsgericht muss sich im Oktober mit dem Numerus Clausus befassen. Es wäre an der Zeit, dass die Richter sich an die Allmacht der Abinote trauen, meint unser Kolumnist.
Warum wir in der deutschen IS-Rekrutin eine Schwester sehen, in einem algerischen Gefährder aber jemanden, der abgeschoben werden muss. Eine Kolumne.

Die Kirche des fliegenden Spaghettimonsters wollte in Templin Hinweisschilder aufstellen. Nun scheiterte sie vor Gericht

Gefährder können abgeschoben werden, bevor etwas passiert. Das ist so Gesetz - von dem Mittel muss rigoros Gebrauch gemacht werden. Ein Kommentar.

Ausländer unter Terrorverdacht dürfen aus Deutschland abgeschoben werden. Die entsprechende Regelung sei mit dem Grundgesetz vereinbar, sagt das Bundesverfassungsgericht.

Auskünfte über V-Leute muss die Regierung nur in Ausnahmefällen geben, urteilen die Richter - etwa bei den Hintergründen des Oktoberfestattentats.

Ob unter Adenauer oder Schmidt - Regierende ließen gern amtliche Dokumente mitgehen, wenn sie ausschieden. Heute lagen sie bei Stiftungen. Karlsruhe mahnt zur Transparenz.

Karlsruhe billigt das umstrittene Gesetz, das den großen Gewerkschaften nutzt. Die Politik muss aber zum Schutz der kleinen Gewerkschaften nachbessern.

Das Gesetz legt fest, dass im Streitfall die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern die Tarifverträge abschließen darf. Das Bundesverfassungsgesetz fordert aber Nachbesserungen.

Die neue Regelung zu Spartengewerkschaften ist eines der umstrittensten Gesetze der Bundesregierung - und daher beim Bundesverfassungsgericht gelandet. Am Dienstag soll das Urteil fallen.
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