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Die Bundesanwaltschaft will Haftbefehle beantragen. Ab dem Vormittag sollen die drei Festgenommenen beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden.

© Andreas Arnold/dpa

Update

Verbindungen zu skandinavischen Clans: In Berlin festgenommene Hamas-Mitglieder sollen Waffen aus Ausland besorgt haben

Am Mittwoch sollte die Übergabe der Waffen in Berlin erfolgen – dann schritten die Sicherheitsbehörden ein. Das Trio soll Anschläge gegen jüdische Einrichtungen in Deutschland geplant haben.

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Die drei am Mittwoch in Berlin festgenommenen mutmaßlichen Hamas-Mitglieder haben offenbar Waffen für einen geplanten islamistischen Anschlag aus dem Ausland besorgt. Recherchen von NDR und WDR zufolge sollen die drei Tatverdächtigen dabei mit kriminellen Netzwerken in Schweden und Dänemark zusammengearbeitet haben.

Über ein Kuriersystem und mehrere Länder, unter anderem Österreich, sollen die Waffen in die Bundesrepublik gebracht worden sein. Bei den Ermittlungen wurden die deutschen Behörden durch den schwedischen Nachrichtendienst SÄPO und den dänischen Inlandsnachrichtendienst PET unterstützt.

Die Tatverdächtigen sollen mit einer Gruppierung in Verbindung gestanden haben, die den dortigen Behörden aufgrund der Verstrickungen in den Drogen- und Waffenhandel bekannt ist. Dabei soll unter anderem Kontakt zu einem Mann bestanden haben, der als Größe der arabischen Organisierten Kriminalität in Skandinavien gilt und der über zahlreiche Verbindungen in die Türkei und den Libanon verfügen soll. 

Laut „Tagesschau“ soll die Übergabe der Waffen am Mittwochnachmittag in Moabit geplant gewesen sein. Ermittler des Bundeskriminalamtes griffen zu und stellten ein Sturmgewehr vom Typ AK-46, eine Pistole der Marke Glock sowie mehrere Hundert Schuss Munition sicher. Sie nahmen bei dem Einsatz unter anderem Ahmad I. fest, der den Behörden zuvor noch nicht bekannt war. Er soll als „Abholer“ fungiert haben.

Sturmgewehr, mehrere Pistolen und Munition sichergestellt

Die Namen der drei Männer wurden mit Abed Al G., Wael F. M. und besagtem Ahmad I. angegeben. Zwei von ihnen seien deutsche Staatsangehörige, F. M. sei im Libanon geboren. Die beiden mit deutschem Pass sind 36 und 44 Jahre alt, der dritte – ein geborener Libanese mit noch ungeklärter Staatsbürgerschaft – ist 43.

Zur Last gelegt werden ihnen die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

Die drei Festgenommenen wurden am Donnerstag dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der Haftbefehle gegen sie erließ. Durchsuchungen gab es nach Angaben einer Sprecherin der Bundesanwaltschaft auch in Leipzig, wo einer der Beschuldigten wohnte, sowie bei einem vierten, nicht festgenommenen Beschuldigten in Oberhausen in Nordrhein-Westfalen.

Nach der Festnahme wird der Ruf laut, Doppelstaatlern leichter den deutschen Pass zu entziehen. Die deutsche Staatsbürgerschaft könne heute bereits verloren gehen, wenn sich jemand an Kampfhandlungen einer Terrororganisation im Ausland beteilige, erklärte der CDU-Innenpolitiker Alexander Throm im „Handelsblatt“. „Es gibt keinen Grund, dies nicht auch auf Terrorhandlungen, die im deutschen Inland begangen werden, anzuwenden.“

Hamas bestreitet Verbindung

Die Hamas bestritt jegliche Verbindung. „Die Behauptung, dass die Festgenommenen Verbindungen zur Hamas haben, entbehrt jeder Grundlage und zielt darauf ab, den Ruf der Bewegung zu beschmutzen und die Sympathie des deutschen Volkes für unser palästinensisches Volk zu untergraben“, hieß es in einer Mitteilung der Terrorgruppe. Sie bleibe dabei, „ihren Kampf gegen die zionistische Besatzung ausschließlich auf Palästina zu beschränken“.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) berichtete, vor einigen Monaten sei ein den Sicherheitsbehörden bekannter Terrorverdächtiger mit Hamas-Kontakten eingereist. In den vergangenen Monaten sei aber nicht eindeutig klar gewesen, gegen welche Personen, Veranstaltung oder Einrichtung sich die Anschlagspläne gerichtet hätten. 

Hinsichtlich des angeregten Entzugs der deutschen Staatsbürgerschaft bei Doppelstaatlern handelt es sich um zwei verschiedene Ebenen: Bei Terrorkämpfern im Ausland geht es darum, dass sie für die deutsche Justiz nicht greifbar sind und ihre Rückkehr und damit eine Gefährdung in Deutschland ausgeschlossen werden soll – Terroristen im Inland hingegen können mit Mitteln des Strafrechts verfolgt und sanktioniert werden. (dpa, AFP)

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